Drucksache - 2299/XVIII  

 
 
Betreff: Zitadellenveranstaltungen 2010 - Missachtung der 2009 getroffenen Vereinbarung zur Reduzierung der Lärmbelästigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
D-Anfrage GAL vom 18.05.2010

a)

a)        Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entgegen der vor Gericht getroffenen Vereinbarung für 2010 insgesamt 20 Konzerte im Rahmen des Citadel Music Festivals genehmigt hat, von denen drei bis 22.30 bzw. 23 Uhr dauern und sechs lauter als 60 Dezibel sein dürfen?

 

b)        Wann hat das Bezirksamt die Genehmigungen für die Public-Viewing-Veranstaltungen auf der Zitadelle zur Fußball-WM erteilt und hat sie die für die Genehmigung der Konzerte zuständige Senatsverwaltung hierüber informiert?

 

c)        Mit welchen Auflagen in Bezug auf Lärm, Zeiten, etc. wurde das Public Viewing genehmigt und wurden die betroffenen Anwohner angehört?

 

d)        Wie beurteilt das Bezirksamt die Gesamt-Lärm-Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Zitadellenveranstaltungen 2010 und andere Veranstaltungen im Einzugsgebiet, wie z. B. Veranstaltungen auf der Freilichtbühne oder das Havelfest, und inwieweit hat sie diese Gesamtbelastung bei Genehmigung der Public-Viewing-Veranstaltungen berücksichtigt?

 

e)        Wusste das Bezirksamt, dass für 2010 Genehmigungen beantragt werden, die nicht mit der gerichtlichen Einigung in Einklang stehen und gab es im Vorfeld Abstimmungsgespräche zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt zur Festlegung einer Jahresplanung, bei der alle Veranstaltungen im Umfeld der Zitadelle berücksichtigt werden?

 

f)         Welche Auflagen zur Optimierung der (Konzert-)Technik insbesondere zur Reduzierung der Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch niederfrequente Wellen wurden im Vorfeld zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirksamt vereinbart und mit welchen Auflagen wurden die jeweiligen Veranstaltungen und Konzerte genehmigt?

 

g)        Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner von Veranstaltungsorten angemessen berücksichtigt werden müssen?

 

h)        Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Einhaltung des vor Gericht getroffenen Kompromisses im Verwaltungshandeln sicherzustellen?

 

 
 

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