Drucksache - 2299/XVIII
a)
Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz entgegen der vor
Gericht getroffenen Vereinbarung für 2010 insgesamt 20 Konzerte im Rahmen des
Citadel Music Festivals genehmigt hat, von denen drei bis 22.30
bzw. 23 Uhr dauern und sechs lauter
als 60 Dezibel sein dürfen? b)
Wann
hat das Bezirksamt die Genehmigungen für die Public-Viewing-Veranstaltungen auf
der Zitadelle zur Fußball-WM erteilt und hat sie die für die Genehmigung der
Konzerte zuständige Senatsverwaltung hierüber informiert? c)
Mit
welchen Auflagen in Bezug auf Lärm, Zeiten, etc. wurde das Public Viewing
genehmigt und wurden die betroffenen Anwohner angehört? d)
Wie
beurteilt das Bezirksamt die Gesamt-Lärm-Belastung der Anwohnerinnen und
Anwohner durch Zitadellenveranstaltungen 2010 und andere Veranstaltungen im
Einzugsgebiet, wie z. B. Veranstaltungen auf der Freilichtbühne oder das
Havelfest, und inwieweit hat sie diese Gesamtbelastung bei Genehmigung der
Public-Viewing-Veranstaltungen berücksichtigt? e)
Wusste
das Bezirksamt, dass für 2010 Genehmigungen beantragt werden, die nicht mit der
gerichtlichen Einigung in Einklang stehen und gab es im Vorfeld
Abstimmungsgespräche zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt zur Festlegung
einer Jahresplanung, bei der alle Veranstaltungen im Umfeld der Zitadelle
berücksichtigt werden? f)
Welche Auflagen zur Optimierung der
(Konzert-)Technik insbesondere zur Reduzierung der Belastung der Anwohnerinnen
und Anwohner durch niederfrequente Wellen wurden im Vorfeld zwischen der
Senatsverwaltung und dem Bezirksamt vereinbart und mit welchen Auflagen wurden
die jeweiligen Veranstaltungen und Konzerte genehmigt? g)
Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass auch
die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner von Veranstaltungsorten
angemessen berücksichtigt werden müssen? h)
Was wird das Bezirksamt unternehmen, um die Einhaltung
des vor Gericht getroffenen Kompromisses im Verwaltungshandeln sicherzustellen? |
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