Drucksache - 2241/XVIII
Unterrichtung
der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.03.2010 zur Umsetzung der
Schulstrukturreform im Bezirk Spandau die Umwandlung
der bisherigen Gesamtschule B.-Traven-Oberschule
(Schul-Nr. 05T05) zum 01.08.2010 - vorbehaltlich der Genehmigung
durch die Schulaufsichtsbehörde - in eine Gemeinschaftsschule
unter Beibehaltung ihres Standortes und ihres Schulnamens beschlossen. Begründung: Anlass der Umwandlung der B.-Traven-Oberschule
(BTO) in eine Gemeinschaftsschule ist die Umsetzung der vom Senat von
Berlin beschlossenen Reform der Berliner Schulstruktur mit dem Ziel der
Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin
nach der Grundschule nur noch zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die
Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen integrativen
Schulart sollen die bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule, Verbundene
Haupt- und Realschule und Gesamtschule zusammengefasst werden. Daneben wird es als einzige Ausnahme die
noch in der Erprobung (Pilotphase) befindliche Schulart Gemeinschaftsschule
geben. Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Integrierten
Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch
das Gesetz neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes
für das Land Berlin (SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen
an Hauptschulen, Realschulen, Verbundenden Haupt- und Realschulen und
Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern die Schulen dieser Schularten nicht
bereits in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt oder zusammengelegt wurden.
Zum Schuljahr 2011/12 muss die Umwandlung oder Zusammenlegung von Schulen
dieser Schularten jedoch abgeschlossen sein, da die Integrierte Sekundarschule
gemäß § 131 Abs. 3 (neu) SchulG spätestens dann durch Neugründung oder durch
Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen dieser Schularten (und gegebenenfalls Gymnasien)
eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten, die nicht zu einer
integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu) SchulG spätestens
zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind. Nach § 109 Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die
Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten
Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde
(Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses
Verfahrensprozesses ist das Bezirksamt als Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3
und 6 SchulG gehalten, die Schulkonferenzen von betroffenen Schulen vor der
Entscheidung über Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung,
Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor wichtigen Entscheidungen
der zuständigen Schulbehörde über die Schulentwicklungsplanung anzuhören. Verfahren Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung
am 08.12.2009 die Planungsüberlegungen der Abteilung Bildung, Kultur und Sport
(Stand November 2009, siehe Anlage zu den Drucksachen 2131/XVIII bzw.
2137/XVIII) zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk jeweils
eine der vier Hauptschulen und vier Realschulen zusammenzulegen und in jeweils
eine Integrierte Sekundarschule umzuwandeln sowie vier der fünf Gesamtschulen
ebenfalls in jeweils eine eigenständige Integrierte Sekundarschule umzuwandeln. Hinsichtlich der fünften Gesamtschule, der
B.-Traven-Oberschule (BTO), ging das Bezirksamt davon aus, dass diese zum
Schuljahr 2011/12 als Schulart Gesamtschule auslaufen wird, da sie seit dem
Schuljahr 2008/09 an der Pilotphase bzw. dem Schulversuch „Gemeinschaftsschule“
teilnimmt bzw. diesen auch fortsetzen wollte und die Gemeinschaftsschule als
Schulart durch die Öffnungsklausel in § 17 a des Schulgesetzes bereits als
rechtlich abgesichert galt. Durch die § 17 a war die Gemeinschaftsschule
mit Beginn der Pilotphase zwar rechtlich als Schulart bereits definiert worden,
mit der Teilnahme am Schulversuch war seitens des Bezirksamtes aber nicht
automatisch eine Umwandlung der BTO in eine andere Schulart als erforderlich
angesehen worden, zumal weder in den Regelungen der Öffnungsklausel noch in den
Rahmenbedingungen des Schulversuchs eine solche Notwendigkeit beschrieben
worden war. Formell wäre die BTO bis zum Ende des Schulversuchs eine
Gesamtschule geblieben und erst mit Abschluss des Schulversuches entschieden
worden, ob eine Umwandlung in eine andere Schulart erforderlich ist. Durch die Schulstrukturreform, die als neue
Schulart die Integrierte Sekundarschule unter Wegfall der Schularten
Hauptschule, Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule
hervorgebracht hat, ist die Gesamtschule als Schulart durch die inzwischen auch
erfolgte Änderung des Schulgesetzes spätestens ab dem Schuljahr 2011/12 jedoch
nicht mehr existent. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung ist somit für
alle am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ teilnehmenden Schulen - soweit
noch nicht erfolgt - ein gesonderter
Umwandlungsbeschluss zu treffen, da die Gemeinschaftsschule zum einen keine
Unterform der Integrierten Sekundarschule und zum anderen im Rahmen der
Pilotphase als eigene Schulart anzusehen ist. Der
für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und
Sport war durch den Beschluss vom 08.12.2009 bereits beauftragt worden, die
Schulleitung und die schulischen Gremien der von der Neugliederung der Berliner
Schule betroffenen Oberschulen über die Planungsabsichten des Bezirksamtes
allgemein und für jeden Standort betreffend zu unterrichten und das nach § 76
Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene
Anhörungsverfahren der jeweiligen Schulkonferenz einzuleiten. Ferner sollte
der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des Bezirksamtes unterrichtet
und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen - das nach §
111 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene Anhörungsverfahren durchgeführt
werden. Weiterhin sollte
der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur - soweit noch nicht erfolgt
- regelmäßig über den Stand der Planungen des Bezirksamtes zur Umsetzung der
Schulstrukturreform unterrichtet werden. Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von
der Umsetzung der Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen - auch die der
BTO - über den Bezirksamtsbeschluss vom 08.12.2009 unterrichtet und in
Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG um
Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den die
Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum
Starttermin der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder
verbindlich zum Schuljahr 2011/12 - gebeten. Durch die Fehlinterpretation zur Umwandlung war seitens des
Bezirksamtes eine Anhörung und Stellungnahme der Schulkonferenz der BTO nicht
als erforderlich angesehen worden. Mit Schreiben vom 28.01.2010 wurde die
Schulleitung der BTO nochmals gesondert unterrichtet und unter Darlegung des
neuen Sachverhaltes um Anhörung und Stellungnahme der Schulkonferenz gebeten.
Durch die Schulleitung der BTO ist der Schulträger mit Datum vom 23.03.2010
unterrichtet worden, dass die Schulkonferenz am 04.03.2010 beschlossen hat,
beim Bezirksamt Spandau, Abteilung BiKuS, die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule und die (Fortführung der)
Teilnahme an der Pilotphase zu beantragen. Eine erneute Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur
Schulstrukturreform, konkret zur Umwandlung der BTO in eine
Gemeinschaftsschule, wurde als nicht mehr erforderlich gehalten. Der BSB ist
bereits mit Schreiben vom 04.01.2010 über die Planungsabsichten des Bezirks zur
Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau unterrichtet worden. Gleichzeitig
wurde das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG - Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung,
Verlegung und Aufhebung von Schulen - vorgeschriebene Anhörungsverfahren für
die Zusammenlegung bzw. Umwandlung von Oberschulen zu Integrierten
Sekundarschulen eingeleitet. Der BSB hat über die bezirklichen
Planungsabsichten und den Zeitpunkt der Einführung der Integrierten
Sekundarschule in Spandau in mehreren Sitzungen beraten und ist hierbei auch
über den Sachverhalt hinsichtlich der noch notwendigen Umwandlung der BTO zur
Gemeinschaftsschule informiert worden. Unter Berücksichtigung der damaligen
Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen aller von der
Schulstrukturreform betroffenen Schulen - ausgenommen der BTO - hatte er nach
ausführlicher Diskussion empfohlen, zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten
Sekundarschulen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Votum
auch eine Zustimmung zur Umwandlung der BTO in eine Gemeinschaftsschule
verbunden ist. Sonstiges Der
Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die
Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der
Schulstrukturreform zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen
und Umwandlung in Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und
hat diese grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner
Sitzung am 09.02.2010. Rechtsgrundlagen: Schulgesetz
für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch
Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S.
14) und zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 25.01.2010 (GVBl. S.
22)
Bezirksverwaltungsgesetz
in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Mit der Aufnahme
der B.-Traven-Oberschule (BTO) in die Pilotphase „Gemeinschaftsschule“ ist
bereits mit Datum vom 09.07.2008 eine Projektvereinbarung zwischen der Schule,
dem Bezirksamt, vertreten durch die Abt. Bildung, Kultur und Sport, und der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschlossen worden.
Hiernach stellt die Senatsbildungsverwaltung dem Bezirk Spandau für den
Schulverbund BTO und den Kooperationsschulen Mittel in Höhe von bis zu 550 T€ -
inzwischen erhöht auf 703 T€ - aus dem Förderfond für die Pilotphase der
Gemeinschaftsschule zur Verfügung. Die Mittel sind für folgende Maßnahmen
vorgesehen: a) Einrichtung
eines regulären Essensangebots durch Schaffung einer Küche und eines
Mensabereiches b) Einrichtung
eines Freizeitbereiches c) Schaffung
einer IT-Infrastruktur im Schulgebäude aufgrund der von der Schule gewählten
Schwerpunktsetzung einschließlich der dafür notwendigen räumlichen
Umbaumaßnahmen. Weitere Kosten entstehen durch die Umwandlung in eine
Gemeinschaftsschule prinzipiell für den Bezirk im Rahmen seiner Funktion als
Schulträger bzw. Schulbehörde und seiner Zuständigkeit für die Verwaltung und
Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen nicht,
da die mit Einführung der Sekundarschule geplante Essensversorgung über die
Mittel des Förderfonds finanziert und die Ganztagsbetreuung bereits an den
Gesamtschulen praktiziert wird. Ergänzend wird jedoch angemerkt, dass die parallel zu den
Baumaßnahmen laufenden energetische Sanierungsmaßnahmen (Fassade / Fenster /
Dach) und die Sanierung der Sanitäreinrichtungen / Frischwasseranlagen in Höhe
von 1.811 T€ aufgrund des Bewilligungsschreiben der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vom 25.05.2009 über 1.800 T€ fast vollständig aus Mitteln des
Investitionspakt II finanziert werden. Darüber hinaus wird derzeit der Schulhof
mit Mitteln des Programms „Stadtumbau West“ in Höhe von rd. 614 T€ komplett
umgestaltet. Die Auswirkungen auf die Budgetierung sind noch nicht
absehbar, da das Produkt Gemeinschaftsschule voraussichtlich erst zum
01.08.2010 in den Produktkatalog neu aufgenommen werden wird. Berlin-Spandau, den 30.April 2010 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0