Drucksache - 2241/XVIII  

 
 
Betreff: Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau / Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 30.04.2010

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.03.2010 zur Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau die Umwandlung der bisherigen Gesamtschule B.-Traven-Oberschule (Schul-Nr. 05T05) zum 01.08.2010 - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde - in eine Gemeinschaftsschule unter Beibehaltung ihres Standortes und ihres Schulnamens beschlossen.

Begründung:

Anlass der Umwandlung der B.-Traven-Oberschule (BTO) in eine Gemeinschaftsschule ist die Umsetzung der vom Senat von Berlin beschlossenen Reform der Berliner Schulstruktur mit dem Ziel der Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin nach der Grundschule nur noch zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen integrativen Schulart sollen die bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule zusammengefasst werden. Daneben wird es als einzige Ausnahme die noch in der Erprobung (Pilotphase) befindliche Schulart Gemeinschaftsschule geben.

 

Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch das Gesetz neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Verbundenden Haupt- und Realschulen und Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern die Schulen dieser Schularten nicht bereits in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt oder zusammengelegt wurden. Zum Schuljahr 2011/12 muss die Umwandlung oder Zusammenlegung von Schulen dieser Schularten jedoch abgeschlossen sein, da die Integrierte Sekundarschule gemäß § 131 Abs. 3 (neu) SchulG spätestens dann durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen dieser Schularten (und gegebenenfalls Gymnasien) eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten, die nicht zu einer integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu) SchulG spätestens zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind.

Nach § 109 Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses Verfahrensprozesses ist das Bezirksamt als Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG gehalten, die Schulkonferenzen von betroffenen Schulen vor der Entscheidung über Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor wichtigen Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über die Schulentwicklungsplanung anzuhören.

Verfahren

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 die Planungsüberlegungen der Abteilung Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009, siehe Anlage zu den Drucksachen 2131/XVIII bzw. 2137/XVIII) zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk jeweils eine der vier Hauptschulen und vier Realschulen zusammenzulegen und in jeweils eine Integrierte Sekundarschule umzuwandeln sowie vier der fünf Gesamtschulen ebenfalls in jeweils eine eigenständige Integrierte Sekundarschule umzuwandeln.

Hinsichtlich der fünften Gesamtschule, der B.-Traven-Oberschule (BTO), ging das Bezirksamt davon aus, dass diese zum Schuljahr 2011/12 als Schulart Gesamtschule auslaufen wird, da sie seit dem Schuljahr 2008/09 an der Pilotphase bzw. dem Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ teilnimmt bzw. diesen auch fortsetzen wollte und die Gemeinschaftsschule als Schulart durch die Öffnungsklausel in § 17 a des Schulgesetzes bereits als rechtlich abgesichert galt.

Durch die § 17 a war die Gemeinschaftsschule mit Beginn der Pilotphase zwar rechtlich als Schulart bereits definiert worden, mit der Teilnahme am Schulversuch war seitens des Bezirksamtes aber nicht automatisch eine Umwandlung der BTO in eine andere Schulart als erforderlich angesehen worden, zumal weder in den Regelungen der Öffnungsklausel noch in den Rahmenbedingungen des Schulversuchs eine solche Notwendigkeit beschrieben worden war. Formell wäre die BTO bis zum Ende des Schulversuchs eine Gesamtschule geblieben und erst mit Abschluss des Schulversuches entschieden worden, ob eine Umwandlung in eine andere Schulart erforderlich ist.

Durch die Schulstrukturreform, die als neue Schulart die Integrierte Sekundarschule unter Wegfall der Schularten Hauptschule, Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule hervorgebracht hat, ist die Gesamtschule als Schulart durch die inzwischen auch erfolgte Änderung des Schulgesetzes spätestens ab dem Schuljahr 2011/12 jedoch nicht mehr existent. Nach Auffassung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist somit für alle am Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ teilnehmenden Schulen - soweit noch nicht erfolgt - ein gesonderter Umwandlungsbeschluss zu treffen, da die Gemeinschaftsschule zum einen keine Unterform der Integrierten Sekundarschule und zum anderen im Rahmen der Pilotphase als eigene Schulart anzusehen ist.

Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Sport war durch den Beschluss vom 08.12.2009 bereits beauftragt worden, die Schulleitung und die schulischen Gremien der von der Neugliederung der Berliner Schule betroffenen Oberschulen über die Planungsabsichten des Bezirksamtes allgemein und für jeden Standort betreffend zu unterrichten und das nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene Anhörungsverfahren der jeweiligen Schulkonferenz einzuleiten.

Ferner sollte der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des Bezirksamtes unterrichtet und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen - das nach § 111 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene Anhörungsverfahren durchgeführt werden.

Weiterhin sollte der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur - soweit noch nicht erfolgt - regelmäßig über den Stand der Planungen des Bezirksamtes zur Umsetzung der Schulstrukturreform unterrichtet werden.

Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von der Umsetzung der Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen - auch die der BTO - über den Bezirksamtsbeschluss vom 08.12.2009 unterrichtet und in Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG um Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den die Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum Starttermin der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder verbindlich zum Schuljahr 2011/12 - gebeten.

Durch die Fehlinterpretation zur Umwandlung war seitens des Bezirksamtes eine Anhörung und Stellungnahme der Schulkonferenz der BTO nicht als erforderlich angesehen worden. Mit Schreiben vom 28.01.2010 wurde die Schulleitung der BTO nochmals gesondert unterrichtet und unter Darlegung des neuen Sachverhaltes um Anhörung und Stellungnahme der Schulkonferenz gebeten. Durch die Schulleitung der BTO ist der Schulträger mit Datum vom 23.03.2010 unterrichtet worden, dass die Schulkonferenz am 04.03.2010 beschlossen hat, beim Bezirksamt Spandau, Abteilung BiKuS, die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule und die (Fortführung der) Teilnahme an der Pilotphase zu beantragen.

Eine erneute Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur Schulstrukturreform, konkret zur Umwandlung der BTO in eine Gemeinschaftsschule, wurde als nicht mehr erforderlich gehalten. Der BSB ist bereits mit Schreiben vom 04.01.2010 über die Planungsabsichten des Bezirks zur Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau unterrichtet worden. Gleichzeitig wurde das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG - Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen - vorgeschriebene Anhörungsverfahren für die Zusammenlegung bzw. Umwandlung von Oberschulen zu Integrierten Sekundarschulen eingeleitet. Der BSB hat über die bezirklichen Planungsabsichten und den Zeitpunkt der Einführung der Integrierten Sekundarschule in Spandau in mehreren Sitzungen beraten und ist hierbei auch über den Sachverhalt hinsichtlich der noch notwendigen Umwandlung der BTO zur Gemeinschaftsschule informiert worden. Unter Berücksichtigung der damaligen Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen aller von der Schulstrukturreform betroffenen Schulen - ausgenommen der BTO - hatte er nach ausführlicher Diskussion empfohlen, zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten Sekundarschulen zu beginnen. Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Votum auch eine Zustimmung zur Umwandlung der BTO in eine Gemeinschaftsschule verbunden ist.

Sonstiges

Der Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen und Umwandlung in Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und hat diese grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner Sitzung am 09.02.2010.

Rechtsgrundlagen:

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S. 14) und zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 25.01.2010 (GVBl. S. 22)

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mit der Aufnahme der B.-Traven-Oberschule (BTO) in die Pilotphase „Gemeinschaftsschule“ ist bereits mit Datum vom 09.07.2008 eine Projektvereinbarung zwischen der Schule, dem Bezirksamt, vertreten durch die Abt. Bildung, Kultur und Sport, und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschlossen worden. Hiernach stellt die Senatsbildungsverwaltung dem Bezirk Spandau für den Schulverbund BTO und den Kooperationsschulen Mittel in Höhe von bis zu 550 T€ - inzwischen erhöht auf 703 T€ - aus dem Förderfond für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule zur Verfügung. Die Mittel sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

a)  Einrichtung eines regulären Essensangebots durch Schaffung einer Küche und eines Mensabereiches

b)  Einrichtung eines Freizeitbereiches

c)  Schaffung einer IT-Infrastruktur im Schulgebäude aufgrund der von der Schule gewählten Schwerpunktsetzung einschließlich der dafür notwendigen räumlichen Umbaumaßnahmen.

Weitere Kosten entstehen durch die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule prinzipiell für den Bezirk im Rahmen seiner Funktion als Schulträger bzw. Schulbehörde und seiner Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen nicht, da die mit Einführung der Sekundarschule geplante Essensversorgung über die Mittel des Förderfonds finanziert und die Ganztagsbetreuung bereits an den Gesamtschulen praktiziert wird.

Ergänzend wird jedoch angemerkt, dass die parallel zu den Baumaßnahmen laufenden energetische Sanierungsmaßnahmen (Fassade / Fenster / Dach) und die Sanierung der Sanitäreinrichtungen / Frischwasseranlagen in Höhe von 1.811 T€ aufgrund des Bewilligungsschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 25.05.2009 über 1.800 T€ fast vollständig aus Mitteln des Investitionspakt II finanziert werden. Darüber hinaus wird derzeit der Schulhof mit Mitteln des Programms „Stadtumbau West“ in Höhe von rd. 614 T€ komplett umgestaltet.

Die Auswirkungen auf die Budgetierung sind noch nicht absehbar, da das Produkt Gemeinschaftsschule voraussichtlich erst zum 01.08.2010 in den Produktkatalog neu aufgenommen werden wird.

 

Berlin-Spandau, den 30.April 2010

Das Bezirksamt

 

 

 

 

          Birkholz          Hanke

          Bezirksbürgermeister          Bezirksstadtrat


 

 
 

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