Drucksache - 2230/XVIII
Anlage:
Bauprogramm vom 13.04.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Entsprechend
dem Bauprogramm vom 13.04.2010 wird die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme
Neubau der Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und
Goltzstraße gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt. Begründung: In allen
anderen Bundesländern - mit Ausnahme von Baden-Württemberg - und somit auch im
Land Brandenburg waren schon vor Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes
(StrABG) im Land Berlin die gesetzlichen Möglichkeiten für die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen geschaffen worden, wobei Regelungen dafür fast
ausschließlich in die jeweiligen Kommunalabgabengesetze aufgenommen worden
sind. Seit
In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März 2006 hat das Land Berlin zur teilweisen
Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung
(Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen)
Beiträge von den Grundstückseigentümern, den Erbbauberechtigten und den
Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden, zu
erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG). In § 2
StrABG wird näher ausgeführt, was als Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung
von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1 StrABG zu verstehen ist. In § 3 Abs. 3
Satz 1 bis 5 StrABG wird den (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein
Informations- und Beteiligungsrecht eingeräumt: "Die
Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren
Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten
und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu
informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen, Einwände
zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerungen sind in die Entscheidung
über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt,
hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Die Behörde soll in der Regel eine
Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten
benennen." § 3 Abs. 3
Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG lautet: "Vor
der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der
Bezirksverordnetenversammlung einzuholen." Die nach
dem Bauprogramm im Sinne von § 3 StrABG für die Mertensstraße zwischen
Streitstraße/ Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße im Bezirk Spandau
vorgesehenen Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen den Neubau der
Fahrbahn einschließlich der nördlichen und südlichen Nebenanlagen nach den
derzeit geltenden technischen Vorschriften (RASt 06 sowie RStO 01). Im
Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) 28
Abläufe neu eingebaut und 33 Abläufe abgebrochen sowie ca. 155 m Anschlusskanal
hergestellt. Weiterhin wird die vorhandene Gasbeleuchtung einschließlich
Lichtmasten abgebaut und durch eine neue elektrisch betriebene Anlage ersetzt. Der
geplante Ausbau der Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee
und Goltzstraße soll eine Erhöhung der verkehrstechnischen und städtebaulichen
Qualität bewirken. Die
technische Beschreibung der Baumaßnahme befindet sich im Bauprogramm, das als
Anlage beigefügt ist. Mit den
erforderlichen Maßnahmen soll noch im Haushaltsjahr 2010 begonnen werden. Die jetzt
geplante Straßenbaumaßnahme Neubau der Mertensstraße von
Streitstraße/Niederneuendorfer Allee bis Goltzstraße schließt an die bereits
durchgeführte Baumaßnahme Neubau der Mertensstraße von Goltzstraße bis
Wasserschutzpolizei (Durchführung von Juli 2001 bis November 2004) an. Die
(voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden im Februar 2010 über die geplanten
durchzuführenden Straßenbauarbeiten in der Mertensstraße zwischen
Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße informiert. Es
informierten sich vier der (voraussichtlich) Beitragspflichtigen (von insgesamt
10) aufgrund der Anhörungsschreiben vom 18.02.2010 über die geplante Straßenbaumaßnahme
beim Tiefbauamt. Zwei Eigentümer sprachen persönlich vor, äußerten jedoch
keinen Wunsch zur technischen Ausgestaltung der Straße. Ein Eigentümer
erkundigte sich telefonisch und ließ sich die Ausbaupläne per E-Mail übersenden
und eine Eigentümerin erkundigte sich schriftlich zu den geschätzten
Ausbaukosten. Somit
ergeben sich keine Vorschläge für eine Änderung der ursprünglichen, mit
vorläufigem Bauprogramm vom 13.01.2010 beschriebenen Ausbauplanung. Das
vorläufige Bauprogramm ist daher ohne Änderung in das endgültige Bauprogramm
übernommen worden. Die
Baumaßnahme wird nach der vorläufigen Förderzusage der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 17.11.2008 zu 90 % aus Mitteln der
Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”
gefördert. Berlin-Spandau, den 30. April 2010 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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