Drucksache - 2230/XVIII  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 30.04.2010
Anlage z. V.z.B. v. 30.04.2010

Anlage: Bauprogramm vom 13

Anlage: Bauprogramm vom 13.04.2010

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Entsprechend dem Bauprogramm vom 13.04.2010 wird die Zustimmung zur Straßenbaumaßnahme Neubau der Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße gemäß § 3 Absatz 3 Satz 7 StrABG erteilt.

 

 

Begründung:

 

In allen anderen Bundesländern - mit Ausnahme von Baden-Württemberg - und somit auch im Land Brandenburg waren schon vor Erlass des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) im Land Berlin die gesetzlichen Möglichkeiten für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geschaffen worden, wobei Regelungen dafür fast ausschließlich in die jeweiligen Kommunalabgabengesetze aufgenommen worden sind.

 

Seit In-Kraft-Treten des StrABG am 25. März 2006 hat das Land Berlin zur teilweisen Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung (Ausbaumaßnahmen) an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge von den Grundstückseigentümern, den Erbbauberechtigten und den Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Verkehrsanlagen Vorteile geboten werden, zu erheben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG).

 

In § 2 StrABG wird näher ausgeführt, was als Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung von Verkehrsanlagen im Sinne von § 1 StrABG zu verstehen ist. In § 3 Abs. 3 Satz 1 bis 5 StrABG wird den (voraussichtlich) Beitragspflichtigen ein Informations- und Beteiligungsrecht eingeräumt:

 

"Die Beitragspflichtigen sind rechtzeitig vor Beginn einer Ausbaumaßnahme über deren Bereich, die Art und den Umfang sowie über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich zu informieren. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern oder Vorschläge einzubringen. Die Äußerungen sind in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme einzubeziehen. Die Beitragspflichtigen sind berechtigt, hierzu die Planungsunterlagen einzusehen. Die Behörde soll in der Regel eine Ausbauvariante aufstellen und dabei kostengünstige Alternativausbauten benennen."

 

§ 3 Abs. 3 Satz 7 (erster Halbsatz) StrABG lautet:

"Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung einzuholen."

 

Die nach dem Bauprogramm im Sinne von § 3 StrABG für die Mertensstraße zwischen Streitstraße/ Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße im Bezirk Spandau vorgesehenen Straßenbauarbeiten des Tiefbauamtes umfassen den Neubau der Fahrbahn einschließlich der nördlichen und südlichen Nebenanlagen nach den derzeit geltenden technischen Vorschriften (RASt 06 sowie RStO 01). Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) 28 Abläufe neu eingebaut und 33 Abläufe abgebrochen sowie ca. 155 m Anschlusskanal hergestellt. Weiterhin wird die vorhandene Gasbeleuchtung einschließlich Lichtmasten abgebaut und durch eine neue elektrisch betriebene Anlage ersetzt.

 

Der geplante Ausbau der Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße soll eine Erhöhung der verkehrstechnischen und städtebaulichen Qualität bewirken.

 

Die technische Beschreibung der Baumaßnahme befindet sich im Bauprogramm, das als Anlage beigefügt ist.

 

Mit den erforderlichen Maßnahmen soll noch im Haushaltsjahr 2010 begonnen werden.

 

Die jetzt geplante Straßenbaumaßnahme Neubau der Mertensstraße von Streitstraße/Niederneuendorfer Allee bis Goltzstraße schließt an die bereits durchgeführte Baumaßnahme Neubau der Mertensstraße von Goltzstraße bis Wasserschutzpolizei (Durchführung von Juli 2001 bis November 2004) an.

 

Die (voraussichtlich) Beitragspflichtigen wurden im Februar 2010 über die geplanten durchzuführenden Straßenbauarbeiten in der Mertensstraße zwischen Streitstraße/Niederneuendorfer Allee und Goltzstraße informiert.

 

Es informierten sich vier der (voraussichtlich) Beitragspflichtigen (von insgesamt 10) aufgrund der Anhörungsschreiben vom 18.02.2010 über die geplante Straßenbaumaßnahme beim Tiefbauamt. Zwei Eigentümer sprachen persönlich vor, äußerten jedoch keinen Wunsch zur technischen Ausgestaltung der Straße. Ein Eigentümer erkundigte sich telefonisch und ließ sich die Ausbaupläne per E-Mail übersenden und eine Eigentümerin erkundigte sich schriftlich zu den geschätzten Ausbaukosten.

 

Somit ergeben sich keine Vorschläge für eine Änderung der ursprünglichen, mit vorläufigem Bauprogramm vom 13.01.2010 beschriebenen Ausbauplanung. Das vorläufige Bauprogramm ist daher ohne Änderung in das endgültige Bauprogramm übernommen worden.

 

Die Baumaßnahme wird nach der vorläufigen Förderzusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen vom 17.11.2008 zu 90 % aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” gefördert.

 

 

Berlin-Spandau, den 30. April 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister          Bezirksstadtrat


 

 
 

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