Drucksache - 2222/XVIII
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Grundsätzlich würde die Errichtung eines Gipfelkreuzes oder eine künstlerischen Installation den öffentlichen Raum auf dem Hahneberg aus Sicht des Bezirksamtes aufwerten.
Auch aus polizeilicher Sicht könnte diese Aufwertung zu einer stärkeren bestimmungsgemäßen Nutzung und somit zu einem Zugewinn an informeller Sozialkontrolle beitragen. Aus sicherheitsbehördlicher Sicht wird jedoch zugleich darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Errichtung derartiger Objekte aufgrund der exponierten Lage und der über den Tagesverlauf nicht durchgängigen Nutzung einen Tatanreiz im Hinblick auf Sachbeschädigungen an den aufgestellten Gegenständen begünstigen würde.
Ein Gipfelkreuz oder ähnliche Installationen müssten aus bruchfestem Material angefertigt und gegen Diebstahl besonders gesichert sein. Anbieten würde sich statt der Aufstellung eines Gipfelkreuzes zum Beispiel die Aufstellung eines großen Steins mit einer Windrose.
Das Bezirksamt, Naturschutz-, Grünflächen- und Umweltamt hat jedoch keine entsprechenden Materialien für eine Gestaltung des Gipfelbereichs des Hahnebergs vorrätig. Das Bezirksamt wird bei Sponsoren für eine Beschaffung des angeregten "Parkmobiliars" und deren regelmäßige Pflege und Wartung werben.
Berlin-Spandau, den 22.September 2010 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 2
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