Drucksache - 2215/XVIII
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![]() 2 Mit o.g. Beschluss hat die BVV das Bezirksamt beauftragt zu veranlassen, dass alle Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, falls im Telefongespräch oder in Schreiben auf Internet-Veröffentlichungen des Bezirksamtes Bezug genommen wird, der Bürger auch die Möglichkeit erhält, dass ihm diese Informationen in schriftlicher Form (Ausdruck aus dem Internet) zugesandt werden.
Um sicher zu stellen, dass auch Bürgerinnen und Bürger ohne Internetanschluss auf Informationen zugreifen können, die das Bezirksamt Spandau im Internet bereitgestellt hat, habe ich mit Schreiben vom 24.09.2010 alle Dezernenten aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort alle Schreiben, Aushänge, Veröffentlichungen etc. in denen auf Internet-Seiten des BA Spandau Bezug genommen oder hingewiesen wird, um den Zusatz ergänzt werden, dass diese Informationen auf Wunsch auch in Form eines Ausdruckes postalisch zugesandt oder ausgehändigt werden können. Gleiches sollte auch für mündliche Hinweise auf Internet-Veröffentlichungen des Bezirksamtes gelten.
Abschließend kann mitgeteilt werden, dass die Mitarbeiter/-innen des Bezirksamtes Spandau seit September des letzten Jahres im Rahmen ihrer Möglichkeiten genau in der gewünschten Art und Weise verfahren.
Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzuerkennen.
Berlin - Spandau, den 7. März 2011
Birkholz Bezirksbürgermeister
einstimmig
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