Drucksache - 2142/XVIII
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Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Kapitel 3360 Titel 53121
– Bürgerbeteiligung an Planungen – eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß §
41 LHO für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 in voller Höhe der Ansätze
anzuordnen, welche nur durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
aufgehoben werden darf. Begründung: Angesichts der angespannten Finanzlage des Bezirks sollten
nur unbedingt notwendige Ausgaben getätigt werden. Bisher liegt noch kein
Konzept der Verwaltung vor, wofür die Mittel in beiden Haushaltsjahren
verwendet werden sollen. Nach Vorlage eines durch den Haushaltsausschuss
verabschiedeten Konzepts zum Bürgerhaushalt ist eine teilweise oder
vollständige Aufhebung durch die BVV zu veranlassen. |
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- Tel.: (030) 90279-0