Drucksache - 2137/XVIII  

 
 
Betreff: Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau/Haupt- und Realschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 12.02.2010
Anlage 1 z. Vorl. z. B. v. 12.02.2010
Anlage 2 z. Vorl. z. B. v. 12.02.2010

Anlagen:

Anlagen:        Planungsüberlegungen der Abt. Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009)
Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenzen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG unter Bezugnahme auf die nachfolgende Begründung beschließen:

 

Zur Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau erfolgt zum 01.08.2010 - vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde - die Zusammenlegung der bisherigen Haupt- und Realschulen

 

a)  Wilhelm-Leuschner-Oberschule (Hauptschule, 05H01) und
Wolfgang-Borchert-Oberschule (Realschule, 05R01)

b)  Heinrich-Hertz-Oberschule (Hauptschule, 05H02) und
Johann-Georg-Halske-Oberschule (Realschule, 05R03)

c)  Gottlieb-Daimler-Oberschule (Hauptschule, 05H03) und
Wilhelm-Maybach-Oberschule (Realschule, 05R04)

d)  Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule, 05H04) und
Gottfried-Kinkel-Oberschule (Realschule, 05R02)

 

und die Umwandlung der zusammengelegten Schulen in jeweils eine eigenständige Integrierte Sekundarschule.

 

Begründung:

 

Anlass der Zusammenlegung jeweils einer bezirklichen Hauptschule mit einer Realschule des Bezirks und Umwandlung dieser neuen Schulen in Integrierte Sekundarschulen ist die Umsetzung der vom Senat von Berlin beschlossenen Reform der Berliner Schulstruktur mit dem Ziel der Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin nach der Grundschule nur noch zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen integrativen Schulart sollen die bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule zusammengefasst werden. Daneben wird es als einzige Ausnahme noch die in der Erprobung (Pilotphase) befindliche Schulart Gemeinschaftsschule geben.

 

Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch das Gesetz neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Verbundenden Haupt- und Realschulen und Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern die Schulen dieser Schularten nicht bereits in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt oder zusammengelegt wurden. Zum Schuljahr 2011/12 muss die Umwandlung oder Zusammenlegung von Schulen dieser Schularten jedoch abgeschlossen sein, da die Integrierte Sekundarschule gemäß § 131 Abs. 3 (neu) SchulG spätestens dann durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen dieser Schularten (und gegebenenfalls Gymnasien) eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten, die nicht zu einer integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu) SchulG spätestens zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind.

 

Nach § 109 Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung, Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses Verfahrensprozesses ist das Bezirksamt als Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG gehalten, die Schulkonferenzen von betroffenen Schulen vor der Entscheidung über Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor wichtigen Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über die Schulentwicklungsplanung anzuhören.

 

Verfahren

 

Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 die Planungsüberlegungen der Abteilung Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009, siehe Anlage) zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk jeweils eine der vier Hauptschulen mit einer der vier Realschulen zu fusionieren und zu einer eigenständigen Integrierten Sekundarschule umzuwandeln:

 

a)  Wilhelm-Leuschner-Oberschule (Hauptschule, 05H01) und
Wolfgang-Borchert-Oberschule (Realschule, 05R01)

b)  Heinrich-Hertz-Oberschule (Hauptschule, 05H02) und
Johann-Georg-Halske-Oberschule (Realschule, 05R03)

c)  Gottlieb-Daimler-Oberschule (Hauptschule, 05H03) und
Wilhelm-Maybach-Oberschule (Realschule, 05R04)

d)  Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule, 05H04) und
Gottfried-Kinkel-Oberschule (Realschule, 05R02)

 

Über die Zusammenlegung und den Zeitpunkt der Umwandlung - entweder freiwillig mit Beginn des Schuljahres 2010/11 oder verbindlich mit Beginn des Schuljahres 2011/12 - sollte nach Anhörung der schulischen Gremien (Schulkonferenz) der betroffenen Schulen und der bezirklichen Gremien (Bezirksschulbeirat) eine abschließende Entscheidung durch das Bezirksamt getroffen werden.

 

Weiterhin war beschlossen worden, dass über die durch die Zusammenlegung erforderliche Benennung der neuen Schulen bis zum Ende des auf den Umwandlungszeitpunkt folgenden Schuljahres auf Vorschlag der Schulkonferenz der neuen Schulen entschieden wird.

Der Beschluss sah außerdem vor, als dauerhaft zu erhaltene Standorte für die durch Zusammenlegung (Schulfusion) geplanten Sekundarschulen folgendes Schulstandorte vorzusehen:

 

zu a) der Standort Blumenstraße 13 (Wilhelm-Leuschner-Oberschule)

zu b) der Standort Lenther Steig 3-5 (Heinrich-Hertz-Oberschule) unter Einbeziehung des Standortes Jugendweg 15-16 (Robert-Reinick-Grundschule)

zu c) der Doppelstandort Jaczostraße 53 (Gottlieb-Daimer-Oberschule) und Jaczostraße 67 (Wilhelm-Maybach-Oberschule)

zu d) der Standort Brunsbütteler Damm 431/433 (Louise-Schroeder-Oberschule) unter Einbeziehung des Standortes Brunsbütteler Damm 435/437 (ehemalige Kita, derzeit Standort der Lernwerkstatt / Regionales Fortbildungszentrum SenBWF).

 

Beschlossen wurde zudem, den Standort Seeckstraße 2 (Gottfried-Kinkel-Oberschule) mittelfristig (voraussichtlich 2013/14) und den Standort Borchertweg 2 (Wolfgang-Borchert-Oberschule, Mietobjekt) langfristig (voraussichtlich 2017/18) aufzugeben.

 

Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Sport wurde beauftragt, die Schulleitungen und die schulischen Gremien der von der Sekundarschulreform betroffenen Oberschulen über die Planungsabsichten des Bezirksamtes allgemein und für jeden Standort betreffend zu unterrichten und das nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene Anhörungsverfahren der jeweiligen Schulkonferenz einzuleiten.

 

Ferner sollte der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des Bezirksamtes unterrichtet und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen - das nach § 111 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene Anhörungsverfahren durchgeführt werden.

 

Weiterhin sollte der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur - soweit noch nicht erfolgt - regelmäßig über den Stand der Planungen des Bezirksamtes zur Umsetzung der Schulstrukturreform unterrichtet werden.

 

Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von der Umsetzung der Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen über den Bezirksamtsbeschluss vom 08.12.2009 unterrichtet und in Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG um Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den die Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum Starttermin der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder verbindlich zum Schuljahr 2011/12 - gebeten. Die Schulkonferenzen der vier Hauptschulen hatten sich - ebenso wie die Gesamtschulen - alle für einen freiwilligen Beginn und somit für eine Umwandlung - nach erfolgter Zusammenlegung ihrer Schule mit eine Realschule - in eine Integrierte Sekundarschule zum Schuljahr 2010/11 ausgesprochen, die Schulkonferenzen der Realschulen standen einer Zusammenlegung mit den Hauptschulen und Umwandlung in integrierte Sekundarschulen bereits zum Schuljahr 2010/11 jedoch ablehnend gegenüber (siehe Anlage). Der von der Abt. Bildung, Kultur und Sport angestrebte Konsens aller Schulen für einen gemeinsamen Starttermin zur Einführung der Sekundarschule auf Bezirksebene war daher zwar nicht gegeben, die überwiegende Mehrheit der Schulen befürwortet jedoch einen Beginn zum Schuljahr 2010/11.

 

Meinungsbilder aus nachfolgend durchgeführten gemeinsamen Sitzungen mit den Schulkonferenzen der jeweils von einer Zusammenlegung betroffenen Haupt- und Realschulen unter Beteiligung des Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport und der Dienststellenleiterin der örtlichen Schulaufsicht ließen aber den Schluss zu, dass alle von der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau betroffenen Schulen ohne Ausnahme gemeinsam zum kommenden Schuljahr 2010/11 beginnen sollten.

 

Schulen

Sitzung

Meinungsbild

 

am

ja

nein

Wilhelm-Leuschner-OS /
Wolfgang-Borchert-OS

28.01.2010

26

0

Heinrich-Hertz-OS /
Johann-Georg-Haske-OS

26.01.2010

15

12

Gottlieb-Daimler-OS / Wilhelm-Maybach-OS

08.02.2010

11

9

Louise-Schroeder-OS /
Gottfried-Kinkel-OS

19.01.2010

20

5

 

Der Bezirksschulbeirat (BSB) wurde mit Schreiben vom 04.01.2010 ebenfalls über die Planungsabsichten des Bezirks zur Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau unterrichtet. Gleichzeitig wurde das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG - Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen - vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet. Der BSB hat über die bezirklichen Planungsabsichten und den Zeitpunkt der Einführung der Integrierten Sekundarschule in Spandau in mehreren Sitzungen beraten und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen aller von der Schulstrukturreform betroffenen Schulen nach ausführlicher Diskussion folgenden Beschluss gefasst, der mit Schreiben vom 28.01.2010 an die Abt. BiKuS übermittelt wurde:

 

„Der Bezirksschulbeirat Spandau empfiehlt, zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten Sekundarschulen zu beginnen.“

 

Parallel zum Abstimmungsverfahren mit den schulischen und bezirklichen Gremien in Spandau hat das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 14.01.2010 das Gesetz zur Einführung der integrierten Sekundarschule abschließend beraten und beschlossen. Die entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes geänderten Textpassagen standen den vom Bezirksamt zur Kenntnis genommen Planungsabsichten der Abt. BiKuS und dem darauf basierenden Grundsatzbeschluss nicht entgegen. Das Gesetz ist inzwischen mit Datum vom 25.01.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin Nr. 2 vom 04.02.2010, Seite 14, veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

 

Basierend auf den Stellungnahmen der Schulkonferenzen und dem Meinungsbild aus den gemeinsamen Sitzung der Schulkonferenzen sowie der Beschlussempfehlung des Bezirksschulbeirates Spandau und auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die Einführung der integrierten Sekundarschule hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 09.02.2010 beschlossen, die geplante Zusammenlegung und Umwandlung von bezirklichen Haupt- und Realschulen in Integrierte Sekundarschulen bereits zum kommenden Schuljahr 2010/11 umzusetzen.

 

Sonstiges

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen und Umwandlung in Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und hat diese grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner Sitzung am 09.02.2010.

 

Über die durch die Zusammenlegung erforderliche Benennung der neuen Schulen soll bis zum Ende des auf den Umwandlungszeitpunkt folgenden Schuljahres auf Vorschlag der Schulkonferenz der neuen Schulen entschieden werden. Bis zum Zeitpunkt der Neubenennung tragen alle neuen Schulen unter Hinzufügung einer laufenden Nummer, die mit der Schulaufsichtsbehörde umgehend abzustimmen ist, den Namen „Integrierte Sekundarschule Spandau“.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S. 14)

 

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873)


Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Durch die Zusammenlegung der Haupt- und Realschulen und deren Umwandlung in Sekundarschulen sind erhebliche Kosten, hauptsächlich für bauliche Maßnahmen, für den Bezirk im Rahmen seiner Funktion als Schulträger bzw. Schulbehörde und seiner Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen zu erwarten.

Folgende bauliche Maßnahmen wären nach Auffassung der Abteilung Bildung, Kultur und Sport an den dauerhaft zu erhaltenden Sekundarschulstandorten zur Schaffung optimaler räumlicher Voraussetzung bei konsequenter Umsetzung des aktuellen Musterraumprogramms für eine Integrierte Sekundarschule erforderlich, wobei gegenwärtig bisher nur die Kosten für einen Teil der Maßnahmen durch bereits vorliegende Bauplanungsunterlagen schon bezifferbar sind und diese größtenteils durch Mittel des Konjunkturprogramms (KP) II abgedeckt werden können. Das Bezirksamt strebt an, weitere kleinere Baumaßnahmen ab 2011 mit Mitteln aus dem Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) zu finanzieren. Zudem sollen größere Baumaßnahmen über die Investitionsplanung durch Neuanmeldung oder Änderung bereits in die I-Planung eingestellter Maßnahmen finanziert werden:

 

Schulen

Standort

Maßnahme

Kosten

Finanzierung

Wilhelm-Leuschner-OS /
Wolfgang-Borchert-OS

Blumenstr. 14

Umbau und Erweiterung auf 4 Züge (u.a. Schaffung Mensa, Freizeiträume) und ggf. Neubau einer der Zügigkeit angemessenen Sporthalle

nicht be-kannt

I-Planung
(Bezirk,
Neuanmeldung)

Heinrich-Hertz-OS /
Johann-Georg-Haske-OS

Lenther Steig 3 / Jugendweg 15

Umbau und Erweiterung der Gebäude Lenther Steig / Schaffung von Mensa, Freizeiträumen, neuen Arbeitslehre- und Kunstfachräumen sowie Lehreraufent-halts- und Schulverwaltungsbereiche

4.497 T€

KP II

Umbau und Sanierung des Gebäudes Jugendweg (u.a. Barrierefreiheit) und Neugestaltung der Außenanlagen

nicht be-kannt

offen, ggf. SSP

Neubau einer der neuen Zügigkeiten angemessenen Sporthalle und Umbau einer Turnhalle zu einer Aula

3.500 T€
(geschätzt)

I-Planung
(Bezirk,
 Änderung der Maß-nahme 3732 / 715000)

Gottlieb-Daimler-OS /
Wilhelm-Maybach-OS

Jaczostr. 53/67

Umbau Mehrzweckraum zur Mensa

848 T€

KP II

Umbau / Schaffung von Freizeiträumen sowie gemeinsamen Lehreraufenthalts- und Schulverwaltungsbereichen

nicht bekannt

offen, ggf. SSP

Louise-Schroeder-OS /
Gottfried-Kinkel-OS

Brunsbütteler Damm 431/437

Umbau / Schaffung von Mensa, Freizeit-räumen, Lehreraufenthalts- und Schul-verwaltungsbereichen

3.376 T€

KP II

Umbau und Erweiterung ehem. Fuhrpark / Schaffung von Arbeitslehreräumen

1.796 T€

offen

Neubau einer Aula

Umbau / Sanierung Haus 1 und Haus 1.1 (u.a. Schaffung von Unterrichtsräumen für 4. Zug, Barrierefreiheit) und Neuges-taltung der Außenanlagen

2.500 T€
(geschätzt)

I-Planung
(Bezirk,
Neuanmeldung)

 

Demgegenüber stehen mittel- bis langfristig Einsparungen im Bereich der Ausgaben für Bewirtschaftung und Bauliche Unterhaltung von Schulgrundstücken durch die geplante Aufgabe der Schulstandorte Seecktstraße 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2013/14) und Borchertweg 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2017/18).

 

 

Berlin-Spandau, den 12. Februar 2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Hanke

Bezirksbürgermeister          Bezirksstadtrat


 

 
 

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