Drucksache - 2137/XVIII
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Anlagen: Planungsüberlegungen
der Abt. Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009) Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG unter
Bezugnahme auf die nachfolgende Begründung beschließen: Zur
Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau erfolgt zum 01.08.2010 - vorbehaltlich
der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde - die Zusammenlegung der bisherigen Haupt- und Realschulen a) Wilhelm-Leuschner-Oberschule
(Hauptschule, 05H01) und b) Heinrich-Hertz-Oberschule
(Hauptschule, 05H02) und c) Gottlieb-Daimler-Oberschule
(Hauptschule, 05H03) und d) Louise-Schroeder-Schule
(Hauptschule, 05H04) und und die Umwandlung
der zusammengelegten Schulen in jeweils eine eigenständige Integrierte Sekundarschule. Begründung: Anlass der Zusammenlegung jeweils einer bezirklichen Hauptschule mit
einer Realschule des Bezirks und Umwandlung dieser neuen Schulen in Integrierte
Sekundarschulen ist die Umsetzung der vom Senat von Berlin beschlossenen Reform
der Berliner Schulstruktur mit dem Ziel der Einführung eines zweigliedrigen
Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin nach der Grundschule nur noch
zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen
integrativen Schulart sollen die bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule,
Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule zusammengefasst werden.
Daneben wird es als einzige Ausnahme noch die in der Erprobung (Pilotphase)
befindliche Schulart Gemeinschaftsschule geben. Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Integrierten
Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch
das Gesetz neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes
für das Land Berlin (SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen
an Hauptschulen, Realschulen, Verbundenden Haupt- und Realschulen und
Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern
die Schulen dieser Schularten nicht bereits in Integrierte Sekundarschulen
umgewandelt oder zusammengelegt wurden. Zum Schuljahr 2011/12 muss die
Umwandlung oder Zusammenlegung von Schulen dieser Schularten jedoch
abgeschlossen sein, da die Integrierte Sekundarschule gemäß § 131 Abs. 3 (neu)
SchulG spätestens dann durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder
Umwandlung von Schulen dieser Schularten (und
gegebenenfalls Gymnasien) eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten,
die nicht zu einer integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu)
SchulG spätestens zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind. Nach § 109
Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung,
Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen
bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses Verfahrensprozesses ist
das Bezirksamt als Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG gehalten,
die Schulkonferenzen von betroffenen Schulen vor der Entscheidung über
Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor wichtigen
Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über die Schulentwicklungsplanung anzuhören. Verfahren Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 die
Planungsüberlegungen der Abteilung Bildung, Kultur und Sport (Stand November
2009, siehe Anlage) zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk
jeweils eine der vier Hauptschulen mit einer der vier Realschulen zu
fusionieren und zu einer eigenständigen Integrierten Sekundarschule
umzuwandeln: a) Wilhelm-Leuschner-Oberschule
(Hauptschule, 05H01) und b) Heinrich-Hertz-Oberschule
(Hauptschule, 05H02) und c) Gottlieb-Daimler-Oberschule
(Hauptschule, 05H03) und d) Louise-Schroeder-Schule
(Hauptschule, 05H04) und Über die Zusammenlegung und den Zeitpunkt der
Umwandlung - entweder freiwillig mit Beginn des Schuljahres 2010/11 oder
verbindlich mit Beginn des Schuljahres 2011/12 - sollte nach Anhörung der
schulischen Gremien (Schulkonferenz) der betroffenen Schulen und der
bezirklichen Gremien (Bezirksschulbeirat) eine abschließende Entscheidung durch
das Bezirksamt getroffen werden. Weiterhin war beschlossen worden, dass über
die durch die Zusammenlegung erforderliche Benennung der neuen Schulen bis zum
Ende des auf den Umwandlungszeitpunkt folgenden Schuljahres auf Vorschlag der
Schulkonferenz der neuen Schulen entschieden wird. Der Beschluss sah außerdem vor, als dauerhaft zu erhaltene Standorte
für die durch Zusammenlegung (Schulfusion) geplanten Sekundarschulen folgendes
Schulstandorte vorzusehen: zu a) der Standort Blumenstraße 13
(Wilhelm-Leuschner-Oberschule) zu b) der Standort Lenther Steig
3-5 (Heinrich-Hertz-Oberschule) unter Einbeziehung des Standortes Jugendweg
15-16 (Robert-Reinick-Grundschule) zu c) der Doppelstandort
Jaczostraße 53 (Gottlieb-Daimer-Oberschule) und Jaczostraße 67
(Wilhelm-Maybach-Oberschule) zu d) der Standort Brunsbütteler
Damm 431/433 (Louise-Schroeder-Oberschule) unter Einbeziehung des Standortes
Brunsbütteler Damm 435/437 (ehemalige Kita, derzeit Standort der Lernwerkstatt
/ Regionales Fortbildungszentrum SenBWF). Beschlossen wurde zudem, den Standort Seeckstraße 2
(Gottfried-Kinkel-Oberschule) mittelfristig (voraussichtlich 2013/14) und den
Standort Borchertweg 2 (Wolfgang-Borchert-Oberschule, Mietobjekt) langfristig
(voraussichtlich 2017/18) aufzugeben. Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für
Bildung, Kultur und Sport wurde beauftragt, die Schulleitungen und die
schulischen Gremien der von der Sekundarschulreform betroffenen Oberschulen
über die Planungsabsichten des Bezirksamtes allgemein und für jeden Standort
betreffend zu unterrichten und das nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 Schulgesetz
für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene Anhörungsverfahren der jeweiligen
Schulkonferenz einzuleiten. Ferner sollte der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des
Bezirksamtes unterrichtet und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der
betroffenen Schulen - das nach § 111 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene
Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Weiterhin sollte der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur -
soweit noch nicht erfolgt - regelmäßig über den Stand der Planungen des
Bezirksamtes zur Umsetzung der Schulstrukturreform unterrichtet werden. Mit
Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von der Umsetzung der
Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen über den Bezirksamtsbeschluss vom
08.12.2009 unterrichtet und in Durchführung
des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG um
Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den die
Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum
Starttermin der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder
verbindlich zum Schuljahr 2011/12 - gebeten. Die Schulkonferenzen der vier
Hauptschulen hatten sich - ebenso wie die Gesamtschulen - alle für einen
freiwilligen Beginn und somit für eine Umwandlung - nach erfolgter
Zusammenlegung ihrer Schule mit eine Realschule - in eine Integrierte
Sekundarschule zum Schuljahr 2010/11 ausgesprochen, die Schulkonferenzen der
Realschulen standen einer Zusammenlegung mit den Hauptschulen und Umwandlung in
integrierte Sekundarschulen bereits zum Schuljahr 2010/11 jedoch ablehnend
gegenüber (siehe Anlage). Der von der Abt. Bildung, Kultur und Sport
angestrebte Konsens aller Schulen für einen gemeinsamen Starttermin zur
Einführung der Sekundarschule auf Bezirksebene war daher zwar nicht gegeben,
die überwiegende Mehrheit der Schulen
befürwortet jedoch einen Beginn zum
Schuljahr 2010/11. Meinungsbilder aus nachfolgend durchgeführten
gemeinsamen Sitzungen mit den Schulkonferenzen der jeweils von einer
Zusammenlegung betroffenen Haupt- und Realschulen unter Beteiligung des
Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport und der Dienststellenleiterin
der örtlichen Schulaufsicht ließen aber den Schluss zu, dass alle von der Schulstrukturreform im Bezirk
Spandau betroffenen Schulen ohne Ausnahme gemeinsam zum kommenden
Schuljahr 2010/11 beginnen sollten.
Der
Bezirksschulbeirat (BSB) wurde mit Schreiben vom 04.01.2010 ebenfalls über die
Planungsabsichten des Bezirks zur Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau
unterrichtet. Gleichzeitig wurde das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG -
Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von
Schulen - vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet. Der BSB hat über die
bezirklichen Planungsabsichten und den Zeitpunkt der Einführung der
Integrierten Sekundarschule in Spandau in mehreren Sitzungen beraten und unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der Schulkonferenzen aller
von der Schulstrukturreform betroffenen Schulen nach ausführlicher Diskussion
folgenden Beschluss gefasst, der mit Schreiben vom 28.01.2010 an die Abt. BiKuS
übermittelt wurde: „Der Bezirksschulbeirat Spandau empfiehlt,
zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten Sekundarschulen zu beginnen.“ Parallel
zum Abstimmungsverfahren mit den schulischen und bezirklichen Gremien in
Spandau hat das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 14.01.2010 das Gesetz zur Einführung der integrierten
Sekundarschule abschließend beraten und beschlossen. Die entgegen der
ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes geänderten Textpassagen standen den
vom Bezirksamt zur Kenntnis genommen Planungsabsichten der Abt. BiKuS und dem
darauf basierenden Grundsatzbeschluss nicht entgegen. Das Gesetz ist inzwischen mit Datum vom 25.01.2010 im Gesetz- und
Verordnungsblatt Berlin Nr. 2 vom 04.02.2010, Seite 14, veröffentlicht worden
und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Basierend auf den Stellungnahmen der Schulkonferenzen und dem
Meinungsbild aus den gemeinsamen Sitzung der Schulkonferenzen sowie der
Beschlussempfehlung des Bezirksschulbeirates Spandau und auf der rechtlichen
Grundlage des Gesetzes über die Einführung der integrierten
Sekundarschule hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 09.02.2010
beschlossen, die geplante Zusammenlegung und Umwandlung von bezirklichen Haupt-
und Realschulen in Integrierte Sekundarschulen bereits zum kommenden Schuljahr
2010/11 umzusetzen. Sonstiges Der
Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die
Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform
zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen und Umwandlung in
Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und hat diese
grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner Sitzung am
09.02.2010. Über die durch die Zusammenlegung
erforderliche Benennung der neuen Schulen soll bis zum Ende des auf den
Umwandlungszeitpunkt folgenden Schuljahres auf Vorschlag der Schulkonferenz der
neuen Schulen entschieden werden. Bis zum Zeitpunkt der Neubenennung tragen
alle neuen Schulen unter Hinzufügung einer laufenden Nummer, die mit der
Schulaufsichtsbehörde umgehend abzustimmen ist, den Namen „Integrierte Sekundarschule Spandau“. Rechtsgrundlagen: Schulgesetz
für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch
Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S.
14) Bezirksverwaltungsgesetz
in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Durch die
Zusammenlegung der Haupt- und Realschulen und deren Umwandlung in
Sekundarschulen sind erhebliche Kosten, hauptsächlich für bauliche Maßnahmen,
für den Bezirk im Rahmen seiner Funktion als Schulträger bzw. Schulbehörde und
seiner Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren
Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen zu erwarten. Folgende
bauliche Maßnahmen wären nach Auffassung der Abteilung Bildung, Kultur und
Sport an den dauerhaft zu erhaltenden Sekundarschulstandorten zur Schaffung
optimaler räumlicher Voraussetzung bei konsequenter Umsetzung des aktuellen
Musterraumprogramms für eine Integrierte Sekundarschule erforderlich, wobei
gegenwärtig bisher nur die Kosten für einen Teil der Maßnahmen durch bereits
vorliegende Bauplanungsunterlagen schon bezifferbar sind und diese größtenteils
durch Mittel des Konjunkturprogramms (KP) II abgedeckt werden können. Das
Bezirksamt strebt an, weitere kleinere Baumaßnahmen ab 2011 mit Mitteln aus dem
Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) zu finanzieren. Zudem sollen größere
Baumaßnahmen über die Investitionsplanung durch Neuanmeldung oder Änderung
bereits in die I-Planung eingestellter Maßnahmen finanziert werden:
Demgegenüber
stehen mittel- bis langfristig Einsparungen im Bereich der Ausgaben für Bewirtschaftung
und Bauliche Unterhaltung von Schulgrundstücken durch die geplante Aufgabe der
Schulstandorte Seecktstraße 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2013/14) und
Borchertweg 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2017/18). Berlin-Spandau, den 12. Februar 2010 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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