Drucksache - 2131/XVIII
Unterrichtung
der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Anlagen: Planungsüberlegungen
der Abt. Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009) Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 zur Umsetzung der
Schulstrukturreform im Bezirk Spandau die Umwandlung
der bisherigen Gesamtschulen a) Martin-Buber-Oberschule
(05T01) b) Carlo-Schmid-Oberschule
(05T02) c) Bertolt-Brecht-Oberschule
(05T03) d) Heinrich-Böll-Oberschule
(05T04) zum
01.08.2010 -
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde - in jeweils eine
eigenständige Integrierte Sekundarschule
unter Beibehaltung ihres Standortes und ihres Schulnamens beschlossen. Begründung: Anlass der Umwandlung von Gesamtschulen des Bezirks in Integrierte
Sekundarschulen ist die Umsetzung der vom Senat von Berlin beschlossenen Reform
der Berliner Schulstruktur mit dem Ziel der Einführung eines zweigliedrigen
Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin nach der Grundschule nur noch
zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen
integrativen Schulart sollen die bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule,
Verbundene Haupt- und Realschule und Gesamtschule zusammengefasst werden.
Daneben wird es als einzige Ausnahme noch die in der Erprobung (Pilotphase)
befindliche Schulart Gemeinschaftsschule geben. Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung der Integrierten
Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch
das Gesetz neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes
für das Land Berlin (SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen
an Hauptschulen, Realschulen, Verbundenden Haupt- und Realschulen und
Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern
die Schulen dieser Schularten nicht bereits in Integrierte Sekundarschulen
umgewandelt oder zusammengelegt
wurden. Zum Schuljahr 2011/12 muss die Umwandlung oder Zusammenlegung von
Schulen dieser Schularten jedoch abgeschlossen sein, da die Integrierte
Sekundarschule gemäß § 131 Abs. 3 (neu) SchulG spätestens dann durch
Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen dieser
Schularten (und gegebenenfalls Gymnasien)
eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten, die nicht zu einer
integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu) SchulG spätestens
zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind. Nach § 109
Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung,
Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen
bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses Verfahrensprozesses ist
das Bezirksamt als Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG gehalten,
die Schulkonferenzen von betroffenen Schulen vor der Entscheidung über
Änderungen der Schulorganisation, insbesondere Erweiterung, Teilung,
Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor wichtigen Entscheidungen der
zuständigen Schulbehörde über die Schulentwicklungsplanung
anzuhören. Verfahren Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 die
Planungsüberlegungen der Abteilung Bildung, Kultur und Sport (Stand November
2009, siehe Anlage) zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk
vier der fünf Gesamtschulen unter Beibehaltung ihres Standortes zu jeweils
einer eigenständigen Integrierten Sekundarschule umzuwandeln: a) Martin-Buber-Oberschule
(05T01) b) Carlo-Schmid-Oberschule
(05T02) c) Bertolt-Brecht-Oberschule
(05T03) d) Heinrich-Böll-Oberschule
(05T04) Über den Zeitpunkt der Umwandlung - entweder
freiwillig mit Beginn des Schuljahres 2010/11 oder verbindlich mit Beginn des
Schuljahres 2011/12 - sollte nach Anhörung der schulischen Gremien
(Schulkonferenz) der betroffenen Schulen und der bezirklichen Gremien
(Bezirksschulbeirat) eine abschließende Entscheidung durch das Bezirksamt
getroffen werden. Weiterhin war beschlossen worden, dass die
Schulnamen der von der Umwandlung betroffenen Schulen beibehalten werden. Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für
Bildung, Kultur und Sport wurde beauftragt, die Schulleitungen und die
schulischen Gremien der von der Sekundarschulreform betroffenen Oberschulen
über die Planungsabsichten des Bezirksamtes allgemein und für jeden Standort
betreffend zu unterrichten und das nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 Schulgesetz
für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene Anhörungsverfahren der jeweiligen
Schulkonferenz einzuleiten. Ferner sollte der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des
Bezirksamtes unterrichtet und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der
betroffenen Schulen - das nach § 111 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene
Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Weiterhin sollte der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur -
soweit noch nicht erfolgt - regelmäßig über den Stand der Planungen des
Bezirksamtes zur Umsetzung der Schulstrukturreform unterrichtet werden. Mit
Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von der Umsetzung der
Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen über den Bezirksamtsbeschluss vom
08.12.2009 unterrichtet und in Durchführung
des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG um
Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den die
Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum
Starttermin der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder
verbindlich zum Schuljahr 2011/12 - gebeten. Die Schulkonferenzen der vier Gesamtschulen
hatten sich - ebenso wie die vier Hauptschulen - alle für einen freiwilligen
Beginn und somit für eine Umwandlung in eine Integrierte Sekundarschule zum
Schuljahr 2010/11 ausgesprochen, die Schulkonferenzen der Realschulen standen
einer Zusammenlegung mit den Hauptschulen und Umwandlung in integrierte
Sekundarschulen bereits zum Schuljahr 2010/11 jedoch ablehnend gegenüber (siehe
Anlage). Der von der Abt. Bildung, Kultur und Sport angestrebte Konsens aller
Schulen für einen gemeinsamen Starttermin zur Einführung der Sekundarschule auf
Bezirksebene war daher zwar nicht gegeben, die überwiegende Mehrheit der Schulen befürwortete
jedoch einen Beginn zum Schuljahr
2010/11. Meinungsbilder aus nachfolgend durchgeführten
gemeinsamen Sitzungen mit den Schulkonferenzen der jeweils von einer
Zusammenlegung betroffenen Haupt- und Realschulen unter Beteiligung des
Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport und der Dienststellenleiterin
der örtlichen Schulaufsicht ließen aber den Schluss zu, dass alle von der Schulstrukturreform im Bezirk
Spandau betroffenen Schulen ohne Ausnahme gemeinsam zum kommenden
Schuljahr 2010/11 beginnen sollten. Der Bezirksschulbeirat (BSB) wurde mit
Schreiben vom 04.01.2010 ebenfalls über die Planungsabsichten des Bezirks zur
Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau unterrichtet. Gleichzeitig wurde
das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG - Errichtung, Zusammenlegung, Umwandlung,
Verlegung und Aufhebung von Schulen - vorgeschriebene Anhörungsverfahren
eingeleitet. Der BSB hat über die bezirklichen Planungsabsichten und den
Zeitpunkt der Einführung der Integrierten Sekundarschule in Spandau in mehreren
Sitzungen beraten und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen bzw. Beschlüsse
der Schulkonferenzen aller von der Schulstrukturreform betroffenen Schulen nach
ausführlicher Diskussion folgenden Beschluss gefasst, der mit Schreiben vom
28.01.2010 an die Abt. BiKuS übermittelt wurde: „Der Bezirksschulbeirat Spandau empfiehlt,
zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten Sekundarschulen zu beginnen.“ Parallel
zum Abstimmungsverfahren mit den schulischen und bezirklichen Gremien in
Spandau hat das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 14.01.2010 das Gesetz zur Einführung der integrierten
Sekundarschule abschließend beraten und beschlossen. Die entgegen der
ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes geänderten Textpassagen standen den
vom Bezirksamt zur Kenntnis genommen Planungsüberlegungen der Abt. BiKuS und
dem darauf basierenden Grundsatzbeschluss nicht entgegen. Das Gesetz ist inzwischen mit Datum vom 25.01.2010 im Gesetz- und
Verordnungsblatt Berlin Nr. 2 vom 04.02.2010, Seite 14, veröffentlicht worden
und am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. Basierend auf den Stellungnahmen der Schulkonferenzen und dem
Meinungsbild aus den gemeinsamen Sitzung der Schulkonferenzen sowie der
Beschlussempfehlung des Bezirksschulbeirates Spandau und auf der rechtlichen
Grundlage des Gesetzes über die Einführung der integrierten Sekundarschule
hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 09.02.2010 beschlossen, die geplante
Umwandlung von bezirklichen Gesamtschulen in Integrierte Sekundarschulen
bereits zum kommenden Schuljahr 2010/11 umzusetzen. Sonstiges Der
Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die
Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der
Schulstrukturreform zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen
und Umwandlung in Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und
hat diese grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner
Sitzung am 09.02.2010. Rechtsgrundlagen: Schulgesetz
für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch
Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S.
14)
Bezirksverwaltungsgesetz
in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: An den
Gesamtschulen entstehen durch die Umwandlung in Sekundarschulen prinzipiell
keine zusätzlichen Kosten für den Bezirk im Rahmen seiner Funktion als
Schulträger bzw. Schulbehörde und seiner Zuständigkeit für die Verwaltung und
Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen, da
die mit Einführung der Sekundarschule geplante Ganztagsbetreuung und
Essensversorgung bereits an den Gesamtschulen praktiziert wird. Berlin-Spandau, den 12. Februar 2010 Das Bezirksamt Birkholz Hanke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0