Drucksache - 2120/XVIII  

 
 
Betreff: JobCenter Spandau
(Antrag der Fraktion der GAL vom 15.02.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Matz
Verfasser:BzStR Matz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Vorberatung
17.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.04.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Kenntnisnahme
03.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.03.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 15.02.2010
BE SGS v. 17.03.2010
Vorl. z.K. v. 30.08.2010
Vorl. z. K. v. 09.03.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei den Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit des Bezirkes und der Bundesagentur für Arbeit im JobCenter Spandau sichergestellt ist, dass

1. Zwischenbericht vom 30.08.2010

 

 

Am 15. Dezember 2010 hat das Abgeordnetenhaus Berlin das Ausführungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) neu gefasst.

 

Mit der Änderung des SGB II wurden die bisherigen ARGEn in gemeinsame Einrichtungen (gE) überführt, die organisatorische Grundstruktur der JobCenter bleibt jedoch weitgehend erhalten. Es bleibt auch weiterhin bei der Leistungsgewährung „aus einer Hand“. Die Umsetzung der Änderungen ist weitgehend abgeschlossen.

 

Das Bezirksamt hat die Positionen der BVV in allen Gremien und Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Organisationsreform eingebracht und nachhaltig vertreten.

 

Die Einführung einer persönlichen Ansprechpartnerfunktion ist künftig im Regelfall in den Teams zu realisieren (Anlage 3 der Vereinbarung gemäß § 44b Abs. 2 SGB II). Die Erreichbarkeit auf telefonischem Wege wird zwischen dem Land Berlin und der Arbeitsagentur erneut diskutiert (Anlage 5 der genannten Vereinbarung).

 

Um die Berücksichtigung der kommunalen Belange und Erkenntnisse bei der Festsetzung und Steuerung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird sich das Bezirksamt auch weiterhin intensiv bemühen.

 

Die Frage der Anwendung eines transparenten Verfahrens zur Überprüfung der Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurde bereits im vorangegangenen Bericht beantwortet.

 

Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin – Spandau, 9. März 2011

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                              Matz

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

 

Begründung:

 

 
 

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