Drucksache - 2120/XVIII
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1. Zwischenbericht vom 30.08.2010
Am 15. Dezember 2010 hat das Abgeordnetenhaus Berlin das Ausführungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II) neu gefasst.
Mit der Änderung des SGB II wurden die bisherigen ARGEn in gemeinsame Einrichtungen (gE) überführt, die organisatorische Grundstruktur der JobCenter bleibt jedoch weitgehend erhalten. Es bleibt auch weiterhin bei der Leistungsgewährung „aus einer Hand“. Die Umsetzung der Änderungen ist weitgehend abgeschlossen.
Das Bezirksamt hat die Positionen der BVV in allen Gremien und Arbeitsgruppen zur Umsetzung der Organisationsreform eingebracht und nachhaltig vertreten.
Die Einführung einer persönlichen Ansprechpartnerfunktion ist künftig im Regelfall in den Teams zu realisieren (Anlage 3 der Vereinbarung gemäß § 44b Abs. 2 SGB II). Die Erreichbarkeit auf telefonischem Wege wird zwischen dem Land Berlin und der Arbeitsagentur erneut diskutiert (Anlage 5 der genannten Vereinbarung).
Um die Berücksichtigung der kommunalen Belange und Erkenntnisse bei der Festsetzung und Steuerung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird sich das Bezirksamt auch weiterhin intensiv bemühen.
Die Frage der Anwendung eines transparenten Verfahrens zur Überprüfung der Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurde bereits im vorangegangenen Bericht beantwortet.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin – Spandau, 9. März 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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