Drucksache - 2116/XVIII
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a)
Ist die Änderung der
europäischen Norm EN 115 zur Sicherheit von Fahrtreppenbekanntgegebene
verbindlich als Verbot, oder eine Empfehlung? b)
Wenn als verbindlich
als Verbot, wie kommen mobilitätseingeschränkte Personen, Behinderte, Eltern
mit Kinderwagen usw. zu und von Bahnhöfen ohne Aufzüge? c)
Wenn nur als
Empfehlung, wie ist dann der Versicherungsschutz für verunfallte Personen geregelt? |
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