Drucksache - 2111/XVIII  

 
 
Betreff: Was ist im aktuellen Fall Uwe K. schiefgelaufen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.02.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage CDU v. 12.02.2010

a)

a)      Ist es zutreffend, dass das Jugendamt bereits im Februar 2008 an einer Besprechung (Fallkonferenz) bezüglich des verurteilten Sexualstraftäters Uwe K. gemeinsam mit der Polizei und dem Bewährungshelfer teilgenommen hat?

 

b)      Wenn ja, wie erklärt sich das Bezirksamt den Sachverhalt, dass das Jugendamt auf dieser Besprechung (Fallkonferenz) nicht alle vorhandenen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Uwe K. erhalten hat und somit die Gefährdungssituation gegenüber der durch Uwe K. kontaktierten Familie falsch eingeschätzt hat?

 

c)      Ist durch das Jugendamt mit dem Kinderschutzbogen geprüft worden, ob bei der Familie, mit der Uwe K. Kontakt hatte, eine Kindeswohlgefährdung vorliegt?

 

d)      Wenn ja, wann erfolgte diese Prüfung und sind dabei alle Stellen, die mit Uwe K. und mit der Familie und den Kindern zu tun hatten (z. B. Polizei, Kindertagesstätte, Schule), beteiligt worden?

 

e)      Wenn nein, sieht es das Bezirksamt aus heutiger Sicht als Versäumnis, diese Prüfung nicht vorgenommen zu haben?

 

f)       Ist das Bezirksamt der Meinung, dass das Versagen der Behörden im aktuellen Fall des verurteilten Sexualstraftäters Uwe K. systembedingt war?

 

g)      Wenn ja, welche Sicherheits- und Informationslücken müssen geschlossen werden?

 

h)      Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass das Netzwerk Kinderschutz im Fall Uwe K. versagt hat und dass dieses um weitere Maßnahmen ergänzt werden muss?

 
 

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