Drucksache - 2111/XVIII
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a) Ist es zutreffend, dass das
Jugendamt bereits im Februar 2008 an einer Besprechung (Fallkonferenz)
bezüglich des verurteilten Sexualstraftäters Uwe K. gemeinsam mit der Polizei
und dem Bewährungshelfer teilgenommen hat? b) Wenn ja, wie erklärt sich das
Bezirksamt den Sachverhalt, dass das Jugendamt auf dieser Besprechung
(Fallkonferenz) nicht alle vorhandenen Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von
Uwe K. erhalten hat und somit die Gefährdungssituation gegenüber der durch Uwe
K. kontaktierten Familie falsch eingeschätzt hat? c) Ist durch das Jugendamt mit dem
Kinderschutzbogen geprüft worden, ob bei der Familie, mit der Uwe K. Kontakt
hatte, eine Kindeswohlgefährdung vorliegt? d) Wenn ja, wann erfolgte diese Prüfung
und sind dabei alle Stellen, die mit Uwe K. und mit der Familie und den Kindern
zu tun hatten (z. B. Polizei, Kindertagesstätte, Schule), beteiligt worden? e) Wenn nein, sieht es das Bezirksamt
aus heutiger Sicht als Versäumnis, diese Prüfung nicht vorgenommen zu haben? f) Ist das Bezirksamt der Meinung, dass
das Versagen der Behörden im aktuellen Fall des verurteilten Sexualstraftäters
Uwe K. systembedingt war? g) Wenn ja, welche Sicherheits- und
Informationslücken müssen geschlossen werden? h)
Ist
das Bezirksamt der Auffassung, dass das Netzwerk Kinderschutz im Fall Uwe K.
versagt hat und dass dieses um weitere Maßnahmen ergänzt werden muss? |
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