Drucksache - 2052/XVIII  

 
 
Betreff: Korruptionsregister
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:F r e s d o r f 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage FDP v. 11.01.2010
Antwort vom 29.01.2010

a)

a)      Wie viel Anfragen stellt das Bezirksamt jährlich gemäß dem Korruptionsregistergesetz (KRG)?

b)      Bei wie vielen Anfragen wurden Hinweise auf Gesetzesverstöße bekannt gegeben?

c)      Wie hoch beziffert das Bezirksamt den jährlichen Personalbedarf und die Kosten für diese Anfragen?

d)      Wie viel Personal ist in der zentralen Informationsstelle beim Senat mit dem Korruptionsregister beschäftigt und wie hoch sind die jährlichen Kosten?

e)      Werden im Berliner Korruptionsregister auch Verurteilungen aus anderen Bundesländern oder aus den europäischen Nachbarländern erfasst?

f)        Werden neben der Anfrage an das Korruptionsregister auch Auszüge aus dem Gewerbezentralregister von den bezirklichen Vergabestellen angefordert?

g)      Falls ja, sind die Informationen beider Informationsstellen gleichwertig?

h)      Wie sinnvoll ist die Einholung gleichwertiger Informationen von zwei verschiedenen Stellen?

i)        Ist es richtig, dass die Anfrage an die zentrale Informationsstelle in Berlin nur beantwortet wird, wenn die Abfrage persönliche Daten - wie z. B. Wohnort, Geburtsdatum, -ort, -name etc. - der Geschäftsinhaber oder Vorstandsmitglieder enthält?

j)        Wie wird der Datenschutz bei der elektronischen Übermittlung dieser personenbezogenen Daten gewährleistet?

 
 

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