Drucksache - 2052/XVIII
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a) Wie viel Anfragen stellt das Bezirksamt jährlich
gemäß dem Korruptionsregistergesetz (KRG)? b) Bei wie vielen Anfragen wurden Hinweise auf
Gesetzesverstöße bekannt gegeben? c) Wie hoch beziffert das Bezirksamt den jährlichen
Personalbedarf und die Kosten für diese Anfragen? d) Wie viel Personal ist in der zentralen
Informationsstelle beim Senat mit dem Korruptionsregister beschäftigt und wie
hoch sind die jährlichen Kosten? e) Werden im Berliner Korruptionsregister auch
Verurteilungen aus anderen Bundesländern oder aus den europäischen
Nachbarländern erfasst? f)
Werden neben der
Anfrage an das Korruptionsregister auch Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
von den bezirklichen Vergabestellen angefordert? g) Falls ja, sind die Informationen beider
Informationsstellen gleichwertig? h) Wie sinnvoll ist die Einholung gleichwertiger
Informationen von zwei verschiedenen Stellen? i)
Ist es richtig, dass
die Anfrage an die zentrale Informationsstelle in Berlin nur beantwortet wird,
wenn die Abfrage persönliche Daten - wie z. B. Wohnort, Geburtsdatum, -ort,
-name etc. - der Geschäftsinhaber oder Vorstandsmitglieder enthält? j)
Wie wird der
Datenschutz bei der elektronischen Übermittlung dieser personenbezogenen Daten
gewährleistet? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0