Drucksache - 2036/XVIII  

 
 
Betreff: Spandau mobil - Verkehrsrückstau im Bereich Nennhauser Damm/Brunsbütteler Damm verringern
(Antrag der Fraktion der FDP vom 11.01.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
22.06.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag FDP v. 11.01.2010
Vorl. z. K. v. 08.06.2011
Vorl. z. K. v. 07.08.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie der Rückstau im Kreuzungsbereich Nennhauser Damm/Brunsbütteler Damm aus Richtung

2

 

1. Zwischenbericht vom 08.06.2011

 

 

Am 22.05. wurde die neue Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Brunsbütteler Damm/ Nennhauser Damm in Betrieb genommen. Diese sieht neben einer Fahrspurmarkierung ("Geradeaus+Links" sowie "Rechts") v.a.. einen gesonderten Rechtsvorlauf für Rechtsabbieger vom Nennhauser Damm in Richtung Ost vor.

 

In diesem Zusammenhang konnte nunmehr auch die Zufahrt zur ehemaligen Buskehre vom Nennhauser Damm aus durch den Einbau von Pollern geschlossen werden, wodurch ein ordnungswidriges und für die Anwohner auch gefährliches Umfahren der vorgenannten Kreuzung verhindert wird.

 

 

Berlin-Spandau, den 07.08.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat


 

Begründung:

 

 
 

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