Drucksache - 1960/XVIII
a)
Wie
viele Personen im Bezirk erhalten vom Bezirksamt Leistungen für Hilfe zur
Pflege gem. § 63 ff SGB XII? b)
Wie
errechnet das Bezirksamt die Höhe der zu zahlenden Leistungen im Einzelfall,
wird hierzu ein einheitlicher Stundensatz berechnet? c)
Seit
wann und auf welcher rechtlichen Grundlage sind von den Berechtigten
Verwendungsnachweise zu führen und werden diese regelmäßig von allen Berechtigten
abgefordert? d)
Wenn
nein: Nach welchen Kriterien und für welchen Zeitraum werden
Verwendungsnachweise im Einzelfall abgefordert? e)
An
welche Behörden bzw. Dritte werden die Daten der Verwendungsnachweise vom
Bezirksamt weitergegeben und geschieht dies aus eigenem Antrieb oder auf
jeweilige Nachfrage? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0