Drucksache - 1911/XVIII
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Das Bezirksamt erteilt die Zustimmung zu Sondernutzungen bei
Veranstaltungen seit Jahren grundsätzlich mit der Auflage, dass Markierungen
auf der Straßenbefestigung oder an dem Straßenmobiliar nur mit wasserlöslicher
Farbe (Kreidebasis) aufgebracht werden dürfen. Sie müssen nach
Veranstaltungsende unverzüglich und vollständig entfernt werden. Dieses war auch dem Veranstalter des Altstadtfestes 2009
(Partner für Spandau Gesellschaft für Bezirksmarketing mbH) hinreichend
bekannt. Da das bisher vom Veranstalter genutzte Markierungsspray jedoch Anfang
2009 vom Markt genommen worden ist, musste der Veranstalter auf eine andere
(neue) Marke zurückgreifen. Hierbei kam es offensichtlich zu einer
Verwechselung und die Markierungen waren länger haltbar, als wie es auf der
Verpackung vermerkt war. Selbstverständlich hat der Veranstalter in Absprache
mit dem Bezirksamt die Entfernung der Markierungen auf seine Kosten veranlasst.
Zum Weihnachtsmarkt 2009 hat der Veranstalter ein anderes
Markierungsspray (auf Kreidebasis) genutzt, das sich schneller und leichter von
der Straßenbefestigung löst und somit den Auflagen entspricht. Das Bezirksamt sieht den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung
Spandau damit als erfüllt an. Berlin-Spandau, den 10.02.2010 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat |
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