Drucksache - 1901/XVIII
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Das
Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige zentrale Straßenverkehrsbehörde
-Verkehrslenkung Berlin, VLB- herangetreten mit dem Ersuchen, eine
Vereinheitlichung der Geltungszeiten der zeitlich befristeten
Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kindertagesstätten zu prüfen. Die
per e-mail eingegangene Stellungnahme der VLB lautet wie folgt: "Im Vorfeld der Anordnungen von
Tempo 30 vor Schulen ist mit der obersten Straßenverkehrsbehörde (*) geklärt
worden, dass jede Schule den für sie benötigten Zeitraum erhält. Die
Vereinheitlichung der zeitlichen Beschränkungen zu Tempo 30 vor Schulen ist
nicht vorgesehen. Eine weitere Stellungnahme hierzu von der obersten
Straßenverkehrsbehörde ist daher entbehrlich." Berlin-Spandau, den 30.12.2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat * das ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0