Drucksache - 1732/XVIII  

 
 
Betreff: Reduzierung der Wahlwerbung der Parteien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
08.07.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 29.05.2009
Vorl. z. K. v. 28.06.2009

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob erstmalig ab dem Bundestagswahlkampf 2009 die Anzahl der Wahlwerbeschilder an den

Die Werbung mittels Plakaten an den Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung durch Parteien und sonstige Bewerber im Zusammenhang mit Wahlen sowie im unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Volksinitiativen ist in der Zeit von frühestens sieben Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag bzw. Begehren oder Entscheid erlaubnisfähig.

 

In den zur Anwendung kommenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und dem hierzu vorliegenden Entwurf der Ausführungsvorschriften zu den §§ 10,11,13 und 14 des Berliner Straßengesetzes (AV Sondernutzungen) ist keine mengenmäßige Beschränkung für die Anbringung von Wahlplakaten einer Partei vorhanden oder auch nur ansatzweise erkennbar.

 

Ebenso verhält es sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine mengenmäßige Beschränkung der Wahlwerbung ausschließlich im Bezirk Spandau ist anhand der derzeit existierenden Rechtsgrundlagen rechtlich nicht vertretbar.

 

 

Berlin-Spandau, den 28. Juni 2009

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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