Drucksache - 1596/XVIII
1. Zwischenbericht vom 14.11.2009 2. Zwischenbericht vom 11.05.2011 3. Zwischenbericht vom 10.05.2012
Die Novellierung des VIG (Verbraucherinformationsgesetz - Inkrafttreten am 01.09.2012) hat keine Änderung der Rechtsgrundlage hinsichtlich der Voraussetzungen zur Veröffentlichung der Hygienekontrollen in der Gastronomie gebracht. Die seitens einiger Bezirke bestehenden rechtlichen Bedenken sind daher nicht ausgeräumt und werden ebenfalls von SenJV mitgetragen.
Es ist bisher nicht entschieden, ob eine Einigung der Länder auf eine einheitliche Informationspraxis abgewartet oder Berlin den Weg der Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Länderebene gehen wird.
Das Portal "sicher essen in Berlin" besteht weiterhin, wird jedoch wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit nicht mehr bedient.
Neu eingeführt wurde eine Informations- und Veröffentlichungspflicht der zuständigen Überwachungsbehörden auf Grundlage des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches. Danach ist die Behörde verpflichtet, Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen und Verstöße gegen Hygienevorschriften, sofern ein Bußgeld in bestimmter Höhe zu erwarten ist, zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird zentral auf einer Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erfolgen.
Da auch der § 40 Abs. 1a LFGB genau wie das VIG auf Erzeugnisse abstellt, ist die Veröffentlichung von Hygienemängeln, wie es mit einem sog. Smiley-System eigentlich gewollt ist, nicht ohne weiteres möglich, das zeigt bundesweit die aktuelle Rechtssprechung in einer Reihe von kürzlich ergangenen Entscheidungen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte .
Da in absehbarer Zeit nicht mit einer weiteren Änderung des VIG zu rechnen ist, wird vorgeschlagen, mit weiterer Berichterstattung auszusetzen, bis entweder bundeseinheitlich eine Einigung zur Informationspraxis erfolgt ist oder Berlin eine eigene Regelung gefunden hat. Dabei ist in jedem Fall die identische Vorgehensweise aller Berliner Bezirke anzustreben.
Berlin-Spandau, den 15. März 2013 Das Bezirksamt
Kleebank Machulik Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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