Drucksache - 1560/XVIII  

 
 
Betreff: Erkenntnisgewinn und Konsequenz aus der Angabe des Stromverbrauches einzelner Geräte bei der Prüfung der Anerkennung eines Stromsonderbedarfes im Rahmen der Grundsicherung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.03.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   
13.05.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage GAL v. 16.03.2009

a)

a)      Welchen Erkenntnisgewinn zieht das Bezirksamt aus der genauen Auflistung des Stromverbrauches einzelner Geräte bei der Prüfung, ob ein anzuerkennender Stromsonderbedarf im Einzelfall vorliegt?
 

b)      Welche Hilfsmittel oder Hinweise gibt das Bezirksamt den Antragstellerinnen (i.d.R. chronisch kranke/behinderte Personen), um den tatsächlichen Strombedarf der vorhandenen (meist älteren) Geräte zu messen?
 

c)      Welche Konsequenz zieht das Bezirksamt aus der möglichen Erkenntnis, dass ältere vorhandene Geräte einen höheren Stromverbrauch haben, bezüglich der Berechnung der Höhe eines anzuerkennenden Stromsonderbedarfs oder möglicher Auflagen?

 
 

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