Drucksache - 1503/XVIII  

 
 
Betreff: Partyraumvermietung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PANTHERPANTHER
Verfasser:T r a u t m a n n / N o e l t e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage v. 16.02.2009

Muss ein Vermieter von Partyräumlichkeiten ebenso wie ein Veranstalter von öffentlichen Festen in unmittelbarer Umgebung seine

Muss ein Vermieter von Partyräumlichkeiten ebenso wie ein Veranstalter von öffentlichen Festen in unmittelbarer Umgebung seiner Räumlichkeiten für Unratbeseitigung sorgen?

 

Wenn ja,

 

a)      wer prüft dies?

b)      wer ordnet ggf. Ersatzvornahmen an?

Wenn nein,

a)      müssen die Anlieger die Hinterlassenschaften dieser unvergesslichen Partys längere Zeit hinnehmen?

b)      kann der Vermieter in diesem Falle nicht dazu verpflichtet werden, einen entsprechenden Passus in seine Mietverträge aufzunehmen?

 

 

 
 

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