Drucksache - 1500/XVIII
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Beinhalten
die Ausschreibungen bzw. Aufträge für Reparaturarbeiten auf öffentlichen
Straßen einzuhaltende Termine zwecks Fertigstellung der Reparaturarbeiten? Wenn ja, a)
nach
welchen Kriterien wird der Reparaturzeitraum und die Reparaturdauer vorgegeben? b)
wie
werden die Witterungsverhältnisse berücksichtigt? c)
werden
bei Nichteinhaltung der Termine Konventionalstrafen in Abzug gebracht? Wenn
nein, a)
kann
eine Reparaturdauer in die Aufträge eingearbeitet werden? b)
sind
Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der Termine möglich? |
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