Drucksache - 1479/XVIII  

 
 
Betreff: Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013
(bezüglich Dringlichkeitsbeschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung v. 19.02.2009 - Drks. Nr. 1535/XVIII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. B. v. 29.01.2009
Anlage z. Vorl. z. B. v. 23.01.2009

1

1.  Die in den Anlagen 1 bis 6 zusammengestellten Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - einzureichen, und zwar mit den in der Anlage 7 genannten Ausgaben für die Planungsjahre 2009 bis 2013. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.

 

2.  Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichenden Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 bis 2013 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

 

3.  Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zum ehemaligen Ausgabenfeld A05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2010/11 zu verändern.

 

4.  Evtl. Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige

Beschlussvorlage vorgenommen werden.

 

Begründung:

 

Die Investitionsplanung ist Bestandteil der fünfjährigen Finanzplanung, bildet mit ihr eine sachliche Einheit und ist nach den Positionen der Finanzplanung gegliedert. Mit Veranschlagung in der Investitionsplanung werden die in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionsschwerpunkte näher erläutert.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben - II A H 1422 - vom 21.10.2008 nähere Einzelheiten für die Anmeldungen zum Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 vorgegeben. Danach sind die in der Investitionsplanung 2007 bis 2011 enthaltenen Höchstwerte ab 2010 Grundlage für die Anmeldungen. Über die Ansätze für das Jahr 2009 hat das Abgeordnetenhaus bereits im Zuge über den Doppelhaushalt 2008/9 beschlossen. Sie sind deshalb nicht veränderbar.

 

Die Teilsummen für die Investitionen 2010 - 2013 sind für die Planjahre von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegeben (1.AR 09/13 Bez., Anlage 2).

 

Die Investitionsplanung weist für jede Investition die Kennzahl und die Bezeichnung des Titels, die Funktionskennzahl, die Ausgaben für die Planungsjahre 2009 bis 2013 und etwaige Verpflichtungsermächtigungen aus. Außerdem werden bei Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen, bei größeren Beschaffungen und bei objektbezogenen Zuschüssen die Gesamtkosten, die Finanzierung bis einschließlich 2008 und gegebenenfalls die Restkosten ab 2014 ausgewiesen.

 

Weiterhin sind die als Anlagen 2 - 6 erstellten Planungsübersichten beigefügt. Die darin genannte pauschale Minderausgabe ist bei der Fortschreibung der nächsten Investitionsplanung aufzulösen.

 

Sofern nicht in den Erläuterungen auf das Vorliegen von Planungsunterlagen hingewiesen wird, sind die Gesamtkosten geschätzt.

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio € zu finanzieren :

 

a)   Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen der Hgr. 7,

b)   Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zu a)

c)   alle übrigen Maßnahmen der Hgr. 8 (ausgenommen Ausgaben, die aus der konsumtiven Zuweisung finanziert werden)

 

Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5,5 Mio € sind aus der gezielten Zuweisung zu finanzieren.

 

Die Anmeldungen der Bezirke für den Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 sind der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 30. Januar 2009 einzureichen. Da die Beschlussfassung durch die BVV erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt, werden die Unterlagen mit einem entsprechenden Vorbehalt eingereicht.

 

 

Berlin-Spandau, den 29. Januar 2009

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Meys

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadträtin


 

 
 

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