Drucksache - 1479/XVIII
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Die in
den Anlagen 1 bis 6 zusammengestellten Anmeldungen des
Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 sind der
Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
BVV - einzureichen, und zwar mit den in der Anlage 7 genannten Ausgaben
für die Planungsjahre 2009 bis 2013. Den Anmeldungen sind die
Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9
beizufügen. 2. Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für
Finanzen einzureichenden Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 bis 2013
fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter
Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind. 3. Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven
Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zum
ehemaligen Ausgabenfeld A05 gehören, nach Maßgabe der
Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens
für die Haushaltsjahre 2010/11 zu verändern. 4. Evtl.
Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine
nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden. Begründung: Die
Investitionsplanung ist Bestandteil der fünfjährigen Finanzplanung, bildet mit
ihr eine sachliche Einheit und ist nach den Positionen der Finanzplanung
gegliedert. Mit Veranschlagung in der Investitionsplanung werden die in der
Finanzplanung vorgesehenen Investitionsschwerpunkte näher erläutert. Die
Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Rundschreiben - II A H 1422 - vom
21.10.2008 nähere Einzelheiten für die Anmeldungen zum Entwurf der
Investitionsplanung 2009 bis 2013 vorgegeben. Danach sind die in der
Investitionsplanung 2007 bis 2011 enthaltenen Höchstwerte ab 2010 Grundlage für
die Anmeldungen. Über die Ansätze für das Jahr 2009 hat das Abgeordnetenhaus
bereits im Zuge über den Doppelhaushalt 2008/9 beschlossen. Sie sind deshalb
nicht veränderbar. Die Teilsummen für die Investitionen 2010 - 2013 sind für
die Planjahre von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegeben (1.AR 09/13
Bez., Anlage 2). Die
Investitionsplanung weist für jede Investition die Kennzahl und die Bezeichnung
des Titels, die Funktionskennzahl, die Ausgaben für die Planungsjahre 2009 bis
2013 und etwaige Verpflichtungsermächtigungen aus. Außerdem werden bei Hochbau-
und Tiefbaumaßnahmen, bei größeren Beschaffungen und bei objektbezogenen
Zuschüssen die Gesamtkosten, die Finanzierung bis einschließlich 2008 und
gegebenenfalls die Restkosten ab 2014 ausgewiesen. Weiterhin
sind die als Anlagen 2 - 6 erstellten Planungsübersichten beigefügt. Die
darin genannte pauschale Minderausgabe ist bei der Fortschreibung der nächsten
Investitionsplanung aufzulösen. Sofern
nicht in den Erläuterungen auf das Vorliegen von Planungsunterlagen hingewiesen
wird, sind die Gesamtkosten geschätzt. Aus der pauschalen
Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio € zu
finanzieren : a) Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie
Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen der Hgr. 7, b) Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang
mit Maßnahmen zu a) c) alle übrigen Maßnahmen der Hgr. 8
(ausgenommen Ausgaben, die aus der konsumtiven Zuweisung finanziert werden) Maßnahmen
mit Gesamtkosten über 5,5 Mio € sind aus der gezielten Zuweisung zu
finanzieren. Die
Anmeldungen der Bezirke für den Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013
sind der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 30. Januar 2009
einzureichen. Da die Beschlussfassung durch die BVV erst nach diesem Zeitpunkt
erfolgt, werden die Unterlagen mit einem entsprechenden Vorbehalt eingereicht. Berlin-Spandau, den 29. Januar 2009 Das Bezirksamt Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0