Drucksache - 1463/XVIII
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Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an
die zuständige Zentrale Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin -VLB-)
herangetreten mit dem Ersuchen, in den Straßenzügen, in denen in den
vergangenen Monaten eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Z
274-53 StVO mit Zz "22-06 h") eingerichtet wurde, die
Lichtzeichenanlagen während der Geltungszeiten des Tempolimits abzuschalten. Die
Stellungnahme der VLB liegt dem Bezirksamt bereits vor, sie ist als Anlage
beigefügt. Berlin-Spandau, den 31.03.2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0