Drucksache - 1452/XVIII
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Trifft es
zu, dass die Senatsbildungsverwaltung prüft, wie Kinder, die zu Hause nicht
genug Förderung erfahren, auf unbürokratische Weise zum Besuch einer
Kindertagesstätte verpflichtet werden können? Wenn ja, a)
was hält
das Bezirksamt davon, wenn solche erzieherischen Maßnahmen zukünftig nicht mehr
vom Familiengericht sondern vom Jugendamt angeordnet werden könnten? b)
sieht
sich das Bezirksamt in der Lage, diese zusätzlichen Aufgaben zukünftig zu
bewältigen? c)
welche
Erfolgsaussichten sieht das Bezirksamt durch die Einführung einer solchen
Regelung? |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0