Drucksache - 1410/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageDringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.11.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre

 

Herrn Günter Kuhnle, Spandauer Straße 104 J, 13591 Berlin

 

zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 2 (Bereich Falkenhagener Feld - Radelandstraße - Kisselnallee - Falkenseer Chaussee - Siegener Straße - Netphener Weg - An der Kappe - Zeppelinstraße - Seegefelder Straße - Seegefelder Weg - Stadtgrenze).

 

Begründung:

 

Die bisherige Schiedsperson hat ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum 01.09.2008 niedergelegt.

 

Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) erforderlich.

 

Aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung haben sich 2 Personen beworben.

 

2 Bewerber wurden zu einem Bewerbergespräch eingeladen.

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2008 die Bewerber angehört und kam einstimmig überein, der Bezirksverord­netenversammlung Herrn Günter Kuhnle zur Wahl als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 2 vorzuschlagen.

 

Der zur Schiedsperson Gewählte muss vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt werden; er wird erst mit der Bestätigung Schiedsperson.

 
 

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