Drucksache - 1347/XVIII
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a)
Wird
nach den neuen "Anwendungshinweisen“ zum Aufenthaltsgesetz
(Schulabbrechern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. eine dauerhafte
Niederlassungserlaubnis zu verweigern), das im März 2008 erlassen wurde,
verfahren? b)
Wie
viele Schulabbrecher mit ausländischem Pass gibt es 2008 in Spandau? c)
Wie
vielen davon wurde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. eine
dauerhafte Niederlassungserlaubnis verweigert? d)
Teilt
das Bezirksamt die Meinung, dass ausländische Jugendliche ohne Schulabschluss
keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben und unweigerlich in Hartz IV landen? e)
Ist
das Bezirksamt ebenso der Meinung, dass hier der Grundsatz gelten muss
"Fordern und Fördern", und den ausländischen Jugendlichen, die sich
dem Bildungsangebot verweigern auch Konsequenzen aufgezeigt werden? |
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Bezirksamt Spandau
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