Drucksache - 1206/XVIII  

 
 
Betreff: Beschluss der BVV über den Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008/2009 - Punkt 6: Auflagen / verbindliche Erläuterung Streetworkangebote
hier: Erhöhung der Mittel im Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
23.09.2008 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
28.10.2008 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GAL v. 30.06.2008

Der Beschluss der BVV vom 26

Der Beschluss der BVV vom 26.09.2007 betreffs Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008/2009 - Drucksache Nr. 0560/XVIII wird im Punkt "6. Auflagen / h / dritter Unterpunkt" wie folgt geändert:

-          Die Erläuterung zum Kapitel 4010, Titel 68425 (Zuschüsse für freie Jugendarbeit) ist wie folgt zu ergänzen: Verbindliche Erläuterung: Im Haushaltsjahr 2008 sind mindestens 30.000 Euro und im Haushaltsjahr 2009 sind mindestens 90.000 Euro für Streetworkangebote in Spandau mit Schwerpunkt Kladow und der Altstadt Spandau zu verwenden.

Der Beschluss der BVV vom 26

Begründung:

Bereits bei der Beschlussfassung über den Haushaltsplan war bekannt, dass 60.000 Euro jährlich für Streetworkangebote wenig sind und eine Erhöhung des Ansatzes anzustreben ist. Die Entscheidung über den / die Träger ist für den 15.07.08 vorgesehen, der Einsatz von Streetworkangeboten beginnt voraussichtlich im August 2008. Die vorgesehenen Mittel für die Monate Januar - Juni sollen auf das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden. Die für den Monat Juli veranschlagten Mittel können für den erhöhten Bedarf bei erstmaligem Einsatz genutzt werden.

Das Bezirksamt wird gebeten, abteilungsübergreifend zu prüfen, welche deckungsfähigen Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 30.000 Euro, die für das Haushaltsjahr 2009 veranschlagt wurden, auf das Haushaltjahr 2008 vorgezogen werden können und dies zu veranlassen. Das Kapitel 4010, Titel 68425 (Zuschüsse für freie Jugendarbeit) ist um den entsprechenden Betrag im Haushaltsjahr 2008 zu reduzieren und für das Haushaltsjahr 2009 aufzustocken.

 
 

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