Drucksache - 1185/XVIII  

 
 
Betreff: Durchführung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt aller bestehender Jugendeinrichtungen in Spandau
hier: Nicht-Zustandekommen des Bürgerbegehrens
Status:öffentlichAktenzeichen:25.06.2008
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. v. 25.06.2008

Das von der BEA Kita als Antragsteller mit Schreiben vom 16

Das von der BEA Kita als Antragsteller mit Schreiben vom 16.11.07 angezeigte und vom Bezirksamt am 11.12.07 für formal und materiell-rechtlich zulässig erklärte Bürgerbegehren zum Erhalt aller bestehenden Jugendeinrichtungen in Spandau ist mangels Erreichen des gesetzlichen Quorums von mindestens 5.107 Unterschriften nicht zustande gekommen.

 

Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es spätestens bis 6 Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von drei Prozent der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wurde. Unterschriftsberechtigt waren die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur BVV besitzen. Dies waren 2006 170.219 Wahlberechtigte - 3 % hiervon sind 5.107 Wahlberechtigte.

 

Am 13.06.08 wurden dem Bezirkswahlamt 496 Unterschriftenlisten mit 5.558 Unterschriften übergeben. Die Prüfung ergab folgendes Ergebnis:

 

4.651 gültige Unterschriften

 

907 ungültige Unterschriften (16,3%)                                   188 Doppelunterschriften

                                                                232 unbekannte Personen

                                                                229 Wohnungen in anderen Bezirken

                                                                  96 Ausländer außerhalb EU

                                                                  17 unter 16 Jahre

                                                                100 keine 3 Monate Hauptwohnung

                                                                  36 fehlende Angaben

                                                                    9 unleserliche Eintragungen

 

Damit wurde das zahlenmäßige Quorum innerhalb der gesetzlichen 6 Monatsfrist nicht erfüllt, so dass das Bürgerbegehren nicht zustande gekommen ist.

 

Das Ergebnis wurde vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.06.08 so zur Kenntnis genommen.

 

 

Berlin-Spandau, den 25. Juni 2008

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister


 

 
 

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