Drucksache - 1106/XVIII
1.
Zwischenbericht vom 13.03.2009 Für das
Haushaltsjahr 2010 wurden dem Bezirk Spandau bislang noch keine finanziellen
Mittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit von Bürgerinnen und
Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Berliner
Ehrenamtsprogramm) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur
auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Da zudem für dieses
Haushaltsjahr auch noch keine Mitteilungen über die Bereitstellung
entsprechender Mittel sowie die Voraussetzungen zur Förderung von Ehrenamtsprojekten
von der Senatsverwaltung herausgegeben wurden, ist zu unterstellen, dass die
für das vergangene Haushaltsjahr neu gefassten Vergaberichtlinien auch im
Haushaltsjahr 2010 Anwendung finden. Hierzu ist meinerseits auf den Inhalt des
1. Zwischenberichts zu verweisen. Sobald
dem Bezirksamt eine Mitteilung über die Zuweisung von Mitteln aus dem Berliner
Ehrenamtsprogramm und die hierbei zu beachtenden Vergaberegelungen vorliegt,
wird entsprechend des o.a. Beschlusses die Öffentlichkeit durch Herausgabe einer
Presse-mitteilung sowie durch eine Veröffentlichung auf der bezirklichen
Internetseite (www.spandau.de)
unterrichtet. Die Fördervoraussetzungen zur Finanzierung von Projekten werden
in diesem Zusammenhang dargelegt. Mit der
vorstehenden verbindlichen Zusage – und selbstverständlich derer Umsetzung –
ist das Bezirksamt dem o.a. Beschluss der BVV Spandau uneingeschränkt
nachgekommen. Ich bitte daher, diese Vorlage als Schlussbericht anzuerkennen. Sofern
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Haushaltsjahr 2010 wiederum
die Förderrichtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem Berliner
Ehrenamtsprogramm ändert, werde ich im zuständigen Fachausschuss der BVV
berichten. Berlin - Spandau, den 10. März 2010 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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