Drucksache - 1100/XVIII
Die
Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt Spandau hat auftragsgemäß -in Abstimmung
mit dem Polizeipräsidenten in Berlin- Maßnahmen zur Gewährleistung einer
ungehinderten Zufahrt zu den Grundstücken Alt-Kladow 12 bis 18 geprüft. Sie ist zu
dem Ergebnis gekommen, dass nur ein zeitlich unbefristet geltendes
Haltverbot nach Z 283 StVO auf beiden Seiten der Zufahrt zweckdienlich ist: In
der Vergangenheit wurden seitens der Anwohner nicht nur Klagen über
Einschränkungen der Zufahrtmöglichkeiten zur Tagzeit geführt, es seien vielmehr
auch bzw. besonders zu Abend- und Nachtzeiten (vorwiegend durch Besucher der
nahe gelegenen Gaststätte) Behinderungen aufgetreten. Die Verkehrszeichen werden in Kürze aufgestellt, das Bezirksamt sieht den Auftrag der BVV damit als erfüllt an. Berlin-Spandau, den 11.09.2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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