Drucksache - 1094/XVIII
hier:
Zielvereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem Steuerungsdienst Gemäß §
15 BezVG unterrichte ich die Bezirksverordnetenversammlung darüber, dass das
Bezirksamt beabsichtigt mit dem Steuerungsdienst die beigefügte
Zielvereinbarung abzuschließen. Die
Zielvereinbarung hat die Funktion einer Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des
Steuerungsdienstes im Zeitraum 01.06.2008 bis 31.08.2011. Gleichzeitig soll mit
der Zielvereinbarung der gesetzliche Auftrag aus § 2 Abs. 4 VGG erfüllt werden. Die
ständigen Leistungen des Steuerungsdienstes werden in Ziffer 2 der
Zielvereinbarung festgelegt. Zusätzliche Leistungsziele für Einzelbereiche sind
in Ziffer 3 der Zielvereinbarung enthalten. Schwerpunkte der Tätigkeit des
Steuerungsdienstes sind nach der Zielvereinbarung u. a. die Budgetierung, das
Eckwerteverfahren für die Haushaltsaufstellung, das IT- und
Gesundheitsmanagement sowie der Verwaltungsreformprozess. Die
Leistungen des Bezirksamtes an den Steuerungsdienst, die Voraussetzung für
dessen Tätigkeit sind, werden in Ziffer 4 der Zielvereinbarung geregelt. Berlin-Spandau, den 8. Mai 2008 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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