Drucksache - 1079/XVIII
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Zur
Erweiterung der gastronomischen Möglichkeiten im Bereich der Scharfen Lanke
erteilte das Naturschutz- und Grünflächenamt nach Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens für die Sommersaison 2008 unter anderem für
diesen Bereich eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz für die
Durchführung eines sog. "fliegenden Handels" zum Anbieten von
Eiswaren, Snacks und alkoholfreien Getränken. Eine
Befragung des Genehmigungsinhabers ergab, dass aus seiner Sicht kein großes
Interesse hierfür in der Bevölkerung feststellbar ist. Da
fraglich ist, ob weitere, in diesem Bereich neu angesiedelte
Gastronomiebetriebe von den Bürgern anders oder besser angenommen werden, sieht
das Naturschutz- und Grünflächenamt hierfür gegenwärtig keine Notwendigkeit. Berlin-Spandau, den 7. Januar 2009 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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