Drucksache - 1064/XVIII
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1.
Gelten
alle LuV-Leiter/-innen im Bezirk als Führungskräfte, die Führungsaufgaben mit
Ergebnisverantwortung wahrnehmen? 2.
Wenn
nein: Welche LuV-Leiter/-innen haben keine Ergebnisverantwortung? 3.
Mit
welchen LuV-Leitern a) wurde
seit Inkrafttreten des 3. VGG (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz) noch keine b) gibt es
keine aktuell gültige Zielvereinbarung? 4.
Welche
rechtlichen Konsequenzen hat dies? |
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