Drucksache - 1042/XVIII
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Entsprechend dem Auftrag der BVV habe ich die Senatsverwaltung für Finanzen unter nochmaliger Darstellung einer sich stetig verschärfenden Mangelsituation infolge der andauernden restriktiven Rahmenbedingungen gebeten,
und
In seiner Antwort verwies Herr Staatssekretär Klaus Teichert auf die seines Erachtens grundsätzlich auskömmliche finanzielle Ausstattung des Bezirks Spandau mit Personalmitteln. Von daher gebe es keinen Raum für Basiskorrekturen als Ausgleich für die Mehrausgaben, die bei der (erzwungenen) Besetzung von Beamtenstellen mit Angestellten entstünden.
Die Bitte zur Einrichtung von Einstellungskorridoren für erkennbare Mangelberufe - hier vorrangig im ärztlichen und sozialpädagogischen Bereich - führte zum Hinweis, dass
Zwischenzeitlich wurde der Personalüberhang im sozialpädagogischen Bereich in einem zwischen dem Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) und den Bezirken abgestimmten Verfahren abgebaut. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in diesem Zusammenhang die Erlaubnis erteilt, nunmehr weiteren Personalbedarf durch Außeneinstellungen zu decken.
Damit besteht die berechtigte Aussicht, dass zumindest im sozialpädagogischen Bereich die eklatante Mangelsituation behoben werden kann. Die dringend erforderliche Besetzung vakanter Arztstellen wird bis zum Vorliegen eines Gesamtkonzepts zur personellen Ausstattung aller bezirklichen Gesundheitsämter nicht durch Außeneinstellungen, sondern - falls möglich - nur mit vorhandenen Landesbeschäftigten möglich sein.
Berlin - Spandau, den 1. Oktober 2008
Birkholz Bezirksbürgermeister
Begründung: Lt. Auskunft des Bezirksamtes in der 17. Sitzung des JHA am 22.04.08 sind von den ausgewiesenen 56,37 Stellen in den Regionalen sozialpädagogischen Diensten derzeit 6,15 Stellen nicht besetzt. Durch die zuvor erfolgte Stellenbesetzung freier Beamtenstellen mit Angestellten aus dem ZeP sind die ausgewiesenen Personalmittel allerdings bereits erschöpft. Angesichts der Arbeitsverdichtung und steigenden Fallzahlen in diesen Bereichen ist eine umgehende 100 % Stellenbesetzung zwingend erforderlich. Personalstruktur, Arbeitsverdichtung und Fallzahlen der Abteilung Gesundheit und Soziales entsprechen der Situation in der Abteilung Jugend und Familie. |
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