Drucksache - 1031/XVIII  

 
 
Betreff: Kostenbewusste Fertigstellung der Wasserstadt ermöglichen
(Beschluss der BVV v. 16.06.2004 - Drks. Nr. 2304/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Entscheidung
20.05.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement vertagt   
17.06.2008 
gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement und des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben vertagt     
08.07.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement überwiesen     
Stadtentwicklung Mitberatung
01.07.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. (SB) v. 14.04.2008

1

1. Zwischenbericht vom 25.08.2004 – Drucksache 2511/XVII

2. Zwischenbericht vom 23.02.2005 – Drucksache 2931/XVII

 

 

Die Flächen der Wasserstadt Berlin Oberhavel sollen noch in diesem Jahr aus dem Rechtsstatus eines förmlich festgelegten Entwicklungsgebietes entlassen werden. Bis zum Sommer sollen dann die letzten sechs von insgesamt ca. 50 Bebauungsplänen festgesetzt werden und die zukünftige Nutzung der Grundstücke rechtsverbindlich regeln. Der Bezirk hat im Rahmen der ständigen Fortschreibung der städtebaulichen Entwicklungsziele den Bedarf an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen sowie die städtebauliche Dichte in den einzelnen Quartieren des Entwicklungsgebietes mit dem treuhänderischen Entwicklungsträger des Landes Berlin, der Wasserstadt GmbH i. L., sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einvernehmlich unter Einbindung aller Fachabteilungen abgestimmt. Die zukünftigen Bedarfe insbesondere im Bereich der sozialen Infrastruktur wurden anhand der zu erwartenden Bevölkerungsdichte und Bevölkerungsverteilung ermittelt und bauleitplanerisch abgesichert.

 

Im Rahmen des städtebaulichen Umsteuerungsprozesses wurde aufgrund einer deutlich reduzierten Prognose der Bevölkerungs- und Arbeitsstättenentwicklung insbesondere die städtebauliche Dichte für Wohnbauflächen erheblich verringert und zugleich in Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern die Absicht aufgegeben, große bestehende Gewerbeareale in Bauflächen für weitere Wohn- und Dienstleistungsnutzungen umzuwandeln (MaselakeNord, Maselake Zentrum -IVG-, Salzhof Ost). Durch diese bestandsorientierte Umsteuerung konnten i. S. einer funktionsgemischten Stadt sowohl Arbeitsplätze im Gewerbesektor erhalten bleiben und zugleich etwaige kostenintensive Umsiedlungen von Gewerbebetrieben vermieden werden.

 

Die Reduzierung der städtebaulichen Dichten hatte weiter zur Folge, dass vor allem der Bedarf an sozialen Infrastruktur- und Wohnfolgeeinrichtungen nicht mehr in dem ursprünglichen Umfang aufrecht erhalten werden musste. Dadurch werden zum Einen die öffentlichen Haushalte durch eine geringere Bereitstellung von Investitionsmitteln für den Bau und die Unterhaltung derartiger Einrichtungen entlastet und zum Anderen stehen die nicht für den Gemeinbedarf benötigten Flächen für eine einnahmeerzielende Vermarktung zur Verfügung.

 

Darüber hinaus erfolgt derzeit im Rahmen des sog. „Übergabemanagements“ prioritätenbezogen die Abstimmung zwischen den Fachabteilungen des Bezirk, der Wasserstadt GmbH i. L. und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darüber,

 

·         welche (bauliche) Maßnahme(n) noch durch den Entwicklungsträger bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt werden.

·         welche Maßnahmen erst später vom Bezirk durchgeführt werden, aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziell abgesichert werden.

·         welche Maßnahmen ausschließlich planungsrechtlich gesichert werden.

·         zu welchem Zeitpunkt die öffentlichen Flächen - insbesondere Grün- und Verkehrsflächen - in das Fachvermögen des Bezirkes übergehen.

 

Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch den von allen Akteuren gemeinsam getragenen Umsteuerungsprozess bzw. der Evaluierung der städtebaulichen Entwicklungsziele eine zukunftsfähige Marktanpassung der Bauflächen und der erzielbaren städtebaulichen Dichten erreicht wurde und die Risiken für die öffentlichen Haushalte durch eine vorzeitige aber koordinierte und gesteuerte Beendigung der Entwicklungsmaßnahme erheblich verringert werden konnten. Eine kostenbewusste Fertigstellung der Wasserstadt Berlin-Oberhavel mit einer bedarfsgerechten Infrastrukturausstattung ist damit gesichert.

 

 

Berlin-Spandau, den 14. Oktober 09

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister          Bezirksstadtrat


 

 
 

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