Drucksache - 1031/XVIII
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1.
Zwischenbericht vom 25.08.2004 – Drucksache 2511/XVII 2.
Zwischenbericht vom 23.02.2005 – Drucksache 2931/XVII Die
Flächen der Wasserstadt Berlin Oberhavel sollen noch in diesem Jahr aus dem
Rechtsstatus eines förmlich festgelegten Entwicklungsgebietes entlassen werden.
Bis zum Sommer sollen dann die letzten sechs von insgesamt ca. 50
Bebauungsplänen festgesetzt werden und die zukünftige Nutzung der Grundstücke
rechtsverbindlich regeln. Der Bezirk hat im Rahmen der ständigen Fortschreibung
der städtebaulichen Entwicklungsziele den Bedarf an öffentlichen
Infrastruktureinrichtungen sowie die städtebauliche Dichte in den einzelnen
Quartieren des Entwicklungsgebietes mit dem treuhänderischen Entwicklungsträger
des Landes Berlin, der Wasserstadt GmbH i. L., sowie der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung einvernehmlich unter Einbindung aller Fachabteilungen
abgestimmt. Die zukünftigen Bedarfe insbesondere im Bereich der sozialen
Infrastruktur wurden anhand der zu erwartenden Bevölkerungsdichte und
Bevölkerungsverteilung ermittelt und bauleitplanerisch abgesichert. Im
Rahmen des städtebaulichen Umsteuerungsprozesses wurde aufgrund einer deutlich
reduzierten Prognose der Bevölkerungs- und Arbeitsstättenentwicklung
insbesondere die städtebauliche Dichte für Wohnbauflächen erheblich verringert
und zugleich in Abstimmung mit den jeweiligen Grundstückseigentümern die
Absicht aufgegeben, große bestehende Gewerbeareale in Bauflächen für weitere
Wohn- und Dienstleistungsnutzungen umzuwandeln (MaselakeNord, Maselake Zentrum
-IVG-, Salzhof Ost). Durch diese bestandsorientierte Umsteuerung konnten i. S.
einer funktionsgemischten Stadt sowohl Arbeitsplätze im Gewerbesektor erhalten
bleiben und zugleich etwaige kostenintensive Umsiedlungen von Gewerbebetrieben
vermieden werden. Die
Reduzierung der städtebaulichen Dichten hatte weiter zur Folge, dass vor allem
der Bedarf an sozialen Infrastruktur- und Wohnfolgeeinrichtungen nicht mehr in
dem ursprünglichen Umfang aufrecht erhalten werden musste. Dadurch werden zum
Einen die öffentlichen Haushalte durch eine geringere Bereitstellung von
Investitionsmitteln für den Bau und die Unterhaltung derartiger Einrichtungen
entlastet und zum Anderen stehen die nicht für den Gemeinbedarf benötigten
Flächen für eine einnahmeerzielende Vermarktung zur Verfügung. Darüber
hinaus erfolgt derzeit im Rahmen des sog. „Übergabemanagements“
prioritätenbezogen die Abstimmung zwischen den Fachabteilungen des Bezirk, der
Wasserstadt GmbH i. L. und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darüber, ·
welche (bauliche)
Maßnahme(n) noch durch den Entwicklungsträger bzw. die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung durchgeführt werden. ·
welche Maßnahmen erst
später vom Bezirk durchgeführt werden, aber durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung finanziell abgesichert werden. ·
welche Maßnahmen
ausschließlich planungsrechtlich gesichert werden. ·
zu welchem Zeitpunkt
die öffentlichen Flächen - insbesondere Grün- und Verkehrsflächen - in das
Fachvermögen des Bezirkes übergehen. Insgesamt
lässt sich festhalten, dass durch den von allen Akteuren gemeinsam getragenen
Umsteuerungsprozess bzw. der Evaluierung der städtebaulichen Entwicklungsziele
eine zukunftsfähige Marktanpassung der Bauflächen und der erzielbaren
städtebaulichen Dichten erreicht wurde und die Risiken für die öffentlichen
Haushalte durch eine vorzeitige aber koordinierte und gesteuerte Beendigung der
Entwicklungsmaßnahme erheblich verringert werden konnten. Eine kostenbewusste
Fertigstellung der Wasserstadt Berlin-Oberhavel mit einer bedarfsgerechten
Infrastrukturausstattung ist damit gesichert. Berlin-Spandau, den 14. Oktober 09 Das Bezirksamt Birkholz Röding
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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