Drucksache - 0955/XVIII  

 
 
Betreff: Kulturlandschaft Gatow erhalten - Landwirtschaft fördern!
(Beschluss der BVV vom 25.08.2004 - Drks. Nr. 2499/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
21.01.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.09.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z. K. (3. Zw.) v. 14.03.2008
Vorl. z. K. (4. Zw.) v. 22.12.2008
Vorl. z. K. v. 31.08.2009

4

 

1.      Zwischenbericht vom 31.08.2005 / Drs. Nr. 3342/XVII

2.      Zwischenbericht vom 17.05.2006 / Drs. Nr. 4053/XVII

3.      Zwischenbericht vom 23.04.2008 / Drs. Nr. 0955/XVIII

4.      Zwischenbericht vom 21.01.2009 / Drs. Nr. 0955/XVIII

 

Es gilt nach wie vor der Sachstand seit dem letzten Zwischenbericht.

 

Das Bezirksamt sieht die Erhaltung der Kulturlandschaft in Gatow einschließlich der Förderung der Landwirtschaft als eine permanente und wichtige Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband an. Die Belange der Landwirtschaftsbetriebe hinsichtlich der Pachtflächenvergabe, der Laufzeit der Pachtverträge und der Höhe der Pachtzinsen werden vom Bezirk seit der Übernahme dieser Aufgaben durch das Naturschutz-, Grünflächen- und Umweltamt berücksichtigt.

 

 

Zum Beispiel bei der flächenbezogenen Agrarförderung der Europäischen Union und nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der  Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bundes und der Länder sind verschiedene Förderprogramme mit zeitlichen Bindungsfristen belegt, so dass die Pachtlaufzeiten bei Bedarf angepasst werden.

 

Anderseits kann es im Einzelfall auch für den Landwirt aus unterschiedlichen Gründen von Interesse sein, keine langfristigen Pachtverpflichtungen einzugehen. Bestehende Altverträge, zum Teil mit nur einjähriger Laufzeit und der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr, bestehen schon seit über 15 Jahren. Das zeigt, wenn von Seiten des Pächters keine zwingenden Gründe bestehen die Verträge zu ändern, dass ohnehin eine Beständigkeit auch im Interesse des Bezirks liegt und sich somit auf den Erhalt der Kulturlandschaft positiv auswirkt. Die Pachtzinshöhe orientiert sich nach landwirtschaftlichen Pachtrecht, wonach vorrangig die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit der Böden zu berücksichtigen ist.

 

 

 

Berlin-Spandau, den 31. August 2009

Das Bezirksamt

 

 

 

 

 

 

Birkholz                                                                                               Röding

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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