Drucksache - 0950/XVIII
Gibt es
zukünftig aus Sicht des Bezirksamtes eine Möglichkeit, den neuen Eigentümer
bzw. Investor für das Areal Klosterstraße 38-42 (ehemalige Hauptpost) zu
verpflichten, seine an exponierter Spandauer Stelle liegende Immobilie sauber
zu halten? Wäre ein
städtebaulicher Vertrag o. ä. mit entsprechenden Klauseln denkbar? |
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Bezirksamt Spandau
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