Drucksache - 0931/XVIII
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Nach der
Bauordnung für Berlin sind Wohnungen mit Toiletten auszustatten (49 Abs. 3 BauO
Bln). Kundentoiletten speziell in Supermärkten dagegen sind nicht gesetzlich
geregelt. Auch für
größere Verkaufsstätten mit über 2.000 m² Fläche, sind nach der
Muster-Verkaufsstättenverordnung keine Kundentoiletten vorgeschrieben. Im
Baugenehmigungsverfahren für Verkaufsstätten können Kundentoiletten daher wegen
fehlender Rechtsgrundlage nicht gefordert werden. Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Spandau wird jedoch die Bauherren in geeigneter Weise von dem bezirklichen Wunsch in Kenntnis setzen. Berlin-Spandau, den 28.06.2008 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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