Drucksache - 0931/XVIII  

 
 
Betreff: Kundentoiletten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE GRAUENBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 18.02.2008
Vorl. z. K. v. 28.06.2008

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Neu- oder Umbauten von Supermärkten bei den Bauherren darauf hinzuwirken, dass Kundentoile

Nach der Bauordnung für Berlin sind Wohnungen mit Toiletten auszustatten (49 Abs. 3 BauO Bln). Kundentoiletten speziell in Supermärkten dagegen sind nicht gesetzlich geregelt.

 

Auch für größere Verkaufsstätten mit über 2.000 m² Fläche, sind nach der Muster-Verkaufsstättenverordnung keine Kundentoiletten vorgeschrieben.

 

Im Baugenehmigungsverfahren für Verkaufsstätten können Kundentoiletten daher wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht gefordert werden.

 

Das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Spandau wird jedoch die Bauherren in geeigneter Weise von dem bezirklichen Wunsch in Kenntnis setzen.

 

 

Berlin-Spandau, den 28.06.2008

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                           Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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