Drucksache - 0911/XVIII
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1.
Trifft
es zu, dass der Senioren- und Behindertenbeauftragte im Bezirksamt Spandau
bereits im April 2008 in den Ruhestand gehen wird? 2.
Wurde/werden
die Tätigkeitsbeschreibungen des Seniorenbeauftragten und des
Behindertenbeauftragten überarbeitet und wurden/werden die Seniorenvertretung
und der Behindertenbeirat zu der jeweiligen Überarbeitung hinzugezogen? 3.
Wenn
2. nein: Warum erfolgt in dieser wichtigen Frage keine Beteiligung der
Betroffenenvertretungen? 4.
Da der
Personaletat des Bezirksamtes alljährlich nicht ausgeschöpft wird: Wird das
Bezirksamt bei der Neubesetzung der Stelle eines Seniorenbeauftragten und eines
Behindertenbeauftragten das derzeitige Zeitkontingent von je einer halben
Stelle jeweils erhöhen? 5.
Wenn
4. nein: Da angesichts der realen Zahlen die bisherige Begründung widerlegt
ist: Wie begründet das Bezirksamt seine Weigerung, jeweils eine der Bedeutung
und des Arbeitsaufkommens angemessene Stelle für das Amt eines/r
Seniorenbeauftragten und das Amt eines/r Behindertenbeauftragen auszuweisen? 6.
Welche
Eignungsvoraussetzungen müssen die Bewerber/-innen für das Amt des/der
Seniorenbeauftragten bzw. des/der Behindertenbeauftragten vorweisen? 7.
Wann
wird die Ausschreibung erfolgen? 8.
Werden
bei der Auswahl des/der Seniorenbeauftragten bzw. des/der
Behindertenbeauftragten die Betroffenenvertretungen beteiligt? 9.
Wann
werden das Amt des/der Seniorenbeauftragten und das Amt des/der Behindertenbeauftragten
im Bezirksamt Spandau wieder besetzt sein? |
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