Drucksache - 0887/XVIII  

 
 
Betreff: Amt auf einem Auge blind? Vorgehen des Ordnungsamtes bei Plakatierungen in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage v. 18.02.2008

1

 

  1. Trifft es zu, dass die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes für die Kontrolle und Überwachung des öffentlichen Raumes zuständig sind?

  2. Sind die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes angehalten gegen "wildes" und/oder den Vorschriften nicht entsprechende Plakatierungen im öffentlichen Raum vorzugehen?

  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Plakatierung im Bezirk bezüglich des Volksentscheides Tempelhof, hinsichtlich der Wahrung der Verkehrssicherheit insbesondere für die Radfahrwege und die Kreuzungsbereiche?

  4. Welche Vorgaben hat das Ordnungsamt zu handeln, wenn Beschwerden seitens eines Bürgers/einer Bürgerin bezüglich falscher oder verkehrsgefährdender Plakatierung angezeigt werden?

  5. Reagiert das Ordnungsamt ausschließlich auf Beschwerden oder handelt es auch von sich aus, wenn Plakatierungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, entdeckt werden?

  6. Wie oft und mit welchen Mitteln hat das Ordnungsamt bezüglich falschem Plakatieren gehandelt und was waren die hauptsächlichen Gründe, die zum Einschreiten führten?

  7. Welche Kosten sind dadurch entstanden und wurden die Verursacher/innen damit belastet?

 

 
 

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