Trifft es zu, dass die
Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes für die Kontrolle und Überwachung des
öffentlichen Raumes zuständig sind?
Sind die Mitarbeiter/-innen des
Ordnungsamtes angehalten gegen "wildes" und/oder den
Vorschriften nicht entsprechende Plakatierungen im öffentlichen Raum
vorzugehen?
Wie bewertet das Bezirksamt die
Plakatierung im Bezirk bezüglich des Volksentscheides Tempelhof,
hinsichtlich der Wahrung der Verkehrssicherheit insbesondere für die
Radfahrwege und die Kreuzungsbereiche?
Welche Vorgaben hat das
Ordnungsamt zu handeln, wenn Beschwerden seitens eines Bürgers/einer
Bürgerin bezüglich falscher oder verkehrsgefährdender Plakatierung
angezeigt werden?
Reagiert das Ordnungsamt
ausschließlich auf Beschwerden oder handelt es auch von sich aus, wenn
Plakatierungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, entdeckt werden?
Wie oft und mit welchen Mitteln
hat das Ordnungsamt bezüglich falschem Plakatieren gehandelt und was waren
die hauptsächlichen Gründe, die zum Einschreiten führten?
Welche Kosten sind dadurch
entstanden und wurden die Verursacher/innen damit belastet?