Drucksache - 0886/XVIII
Die nachfolgend vom Bezirksamt für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich werden genehmigt: a)
überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich bis
zur Höhe von 337.036,00 EUR in folgenden Kapiteln:
und
b) außerplanmäßige
Ausgaben mit Ausgleich im
Kapitel 4000 Jugendamt bei Titel 67206 T Hilfen an freie Träger für
fallunspezifische Arbeit bis
zur Höhe von 150.000,00 EUR. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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