Drucksache - 0883/XVIII  

 
 
Betreff: Netzwerk Kinderschutz in Spandau löchrig?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n er 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.01.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt

1

 

  1. Hat ein Professioneller (im Sinne des Netzwerkes Kinderschutz), der mit der Familie des getöteten Säuglings Dennis bereits vor der Entbindung Kontakt hatte, einen Hilfebedarf erhoben und festgestellt?

Wenn ja,

a)      Hat ein intensives Beratungsgespräch mit den Eltern (der Mutter) stattgefunden?

b)      Ist dabei die Familie (Mutter) zur Einsicht gelangt, dass eine problematische Situation vorliegt und ein Hilfeangebot dringend in Anspruch genommen werden sollte?

 

  1. Ist ein Mutterpass mit einem Einlagebogen geführt worden? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben?

 

  1. Hatte die Mutter Gelegenheit, einen "JA-BITTE-Bogen" auszufüllen? Hat sie dies getan?

Wenn ja,

a)      Wurde aus dem Fragebogen ein Hilfebedarf erkennbar und ist dieser Hilfebedarf an den öffentlichen Gesundheitsdienst (Koordination Kinderschutz) weitergeleitet worden?

b)      Wurden in Absprache mit der Koordination Kinderschutz des Jugendamtes die erforderlichen Hilfen und Interventionen veranlasst?

 

  1. Ist der Hinweis des Krankenhauses nicht bei der bezirklichen Koordination Kinderschutz beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) angekommen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde konkret mit den Hinweis gebenden Personen des Krankenhauses Kontakt aufgenommen? Warum wurde nach dem Hinweis der Geburtsklinik nicht unverzüglich ein Termin noch in der Klinik vereinbart?

 

  1. Inwieweit wurde bei der Beurteilung der Gefahrenlage dem Umstand Rechnung getragen, dass bereits ein Kind der Mutter in einer Pflegefamilie lebt und somit ein Risikoindikator gemäß dem Netzwerk Kinderschutz gegeben ist? Hat sich die Beurteilung der Gefahrenlage auch in Abstimmung mit dem Jugendamt vollzogen?

 

  1. Wurde nach den diversen erfolglosen Kontaktversuchen in Fallkonferenzen über den Fall entschieden, wurden weitere Personen hinzugezogen oder hatte die Sozialarbeiterin - entgegen dem geforderte "Vieraugenprinzip" - die alleinige Verantwortung für das Verfahren?

 

  1. Gibt es eine „Zielvereinbarung zwischen dem Bezirksstadtrat für Gesundheit und Soziales und der Leiterin des Gesundheitsamtes (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst), die klar regelt, in welchem Umfang der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) gerade bei sog. "Ersthausbesuchen" aufzutreten hat? Wenn ja, ist diese eingehalten worden?

 

  1. Hat sich in diesem tragischen Fall gezeigt, dass das Netzwerk Kinderschutz löchrig ist oder ist nicht entsprechend der Vorgaben des Netzwerkes verfahren worden?

 

  1. Hätte dieser schreckliche Fall durch verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen - wie z.B. durch die U3-Untersuchungen -, wie sie von der Spandauer CDU bereits seit Jahren gefordert werden, vermieden werden können?
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen