Hat ein Professioneller (im Sinne des Netzwerkes
Kinderschutz), der mit der Familie des getöteten Säuglings Dennis bereits
vor der Entbindung Kontakt hatte, einen Hilfebedarf erhoben und
festgestellt?
Wenn ja,
a)Hat
ein intensives Beratungsgespräch mit den Eltern (der Mutter) stattgefunden?
b)Ist
dabei die Familie (Mutter) zur Einsicht gelangt, dass eine problematische
Situation vorliegt und ein Hilfeangebot dringend in Anspruch genommen werden
sollte?
Ist ein Mutterpass mit einem Einlagebogen
geführt worden? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben?
Hatte die Mutter Gelegenheit, einen
"JA-BITTE-Bogen" auszufüllen? Hat sie dies getan?
Wenn ja,
a)Wurde
aus dem Fragebogen ein Hilfebedarf erkennbar und ist dieser Hilfebedarf an den
öffentlichen Gesundheitsdienst (Koordination Kinderschutz) weitergeleitet
worden?
b)Wurden
in Absprache mit der Koordination Kinderschutz des Jugendamtes die
erforderlichen Hilfen und Interventionen veranlasst?
Ist der Hinweis des Krankenhauses nicht bei der
bezirklichen Koordination Kinderschutz beim Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst (KJGD) angekommen? Wenn nein, warum nicht?
Wurde konkret mit den Hinweis gebenden Personen
des Krankenhauses Kontakt aufgenommen? Warum wurde nach dem Hinweis der
Geburtsklinik nicht unverzüglich ein Termin noch in der Klinik vereinbart?
Inwieweit wurde bei der Beurteilung der
Gefahrenlage dem Umstand Rechnung getragen, dass bereits ein Kind der
Mutter in einer Pflegefamilie lebt und somit ein Risikoindikator gemäß dem
Netzwerk Kinderschutz gegeben ist? Hat sich die Beurteilung der
Gefahrenlage auch in Abstimmung mit dem Jugendamt vollzogen?
Wurde nach den diversen erfolglosen
Kontaktversuchen in Fallkonferenzen über den Fall entschieden, wurden
weitere Personen hinzugezogen oder hatte die Sozialarbeiterin - entgegen
dem geforderte "Vieraugenprinzip" - die alleinige Verantwortung
für das Verfahren?
Gibt es eine „Zielvereinbarung zwischen dem
Bezirksstadtrat für Gesundheit und Soziales und der Leiterin des
Gesundheitsamtes (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst), die klar regelt,
in welchem Umfang der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) gerade bei sog.
"Ersthausbesuchen" aufzutreten hat? Wenn ja, ist diese
eingehalten worden?
Hat sich in diesem tragischen Fall gezeigt, dass
das Netzwerk Kinderschutz löchrig ist oder ist nicht entsprechend der
Vorgaben des Netzwerkes verfahren worden?
Hätte dieser schreckliche Fall durch
verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen - wie z.B. durch die
U3-Untersuchungen -, wie sie von der Spandauer CDU bereits seit Jahren
gefordert werden, vermieden werden können?