Drucksache - 0882/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 7
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:DringlichkeitsvorlageVorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.01.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringl. Vorlage zur Wahl v. 29.01.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre

 

Frau Bettina Keller, Heerstraße 299, 13593 Berlin

 

zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 7 (Bereich südliche Heerstraße, Ortsteile Gatow und Kladow)

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks 7 ist ausgelaufen.

 

Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07. April 1994) erforderlich.

 

Aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung haben sich 12 Personen beworben.

 

11 Bewerber wurden zu einem Bewerbergespräch eingeladen. (1 Bewerber hat seine Bewerbung zurückgezogen.)

 

Der Ältestenrat hat in seinen Sitzungen am 21.01.2008 die Bewerber angehört und eine Auswahl getroffen.

 

Der Ältestenrat kam in seiner Sitzung am 28.01.2008 einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung Frau Bettina Keller zur Wiederwahl als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk 7 vorzuschlagen.

 

Die zur Schiedsperson Gewählte muss vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt werden; sie wird erst mit der Bestätigung Schiedsperson.

Begründung:

 

 
 

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