Drucksache - 0880/XVIII
1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass viele Bürger/-innen auf Grund der offiziellen
Abstimmungsunterlagen über die Fragestellung verunsichert, teilweise verärgert
reagierten? 2.
Teilt
das Bezirksamt unsere Ansicht, dass die Terminsetzung für die Ausgabe des
Abstimmungsscheins unter dem Aspekt der Briefwahl keine eindeutige
Einschränkung enthielt und wird dies in künftigen Fällen in entsprechender
Klarheit veröffentlicht werden? 3.
Hat
das Bezirksamt Kenntnis, wie viele Bürger/-innen, die eine Briefwahl
beabsichtigten, nach dem 22. Januar anriefen und wie viele Bürger/-innen nach
telefonischer Auskunft der Mitarbeiter/-innen (das wird knapp, das ist zu spät)
auf die Zusendung der Unterlagen verzichteten? 4.
Wie
erklärt das Bezirksamt den Dissens zwischen der Anzahl der mit Wahlschein
gezählten Stimmen zu der Anzahl der Sperrvermerke im Wähler/-innenverzeichnis? 5.
Trifft
es zu, dass ein Abstimmungslokal im Falkenhagener Feld geschlossen war und
lediglich ein Aushang auf das nächstgelegene Abstimmungslokal hinwies? 6.
Waren
weitere Wahllokale geschlossen? 7.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass einige Wahllokale keine Ausschilderung hatten und
die Ausschilderung der anderen Wahllokale ungenügend war? |
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