Drucksache - 0811/XVIII
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hier: Anzeige des Verfahrens Der von drei Antragstellern
am 16.11.07 gestellte Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt
aller bestehenden Jugendeinrichtungen in Spandau wurde vom Bezirksamt in seiner
Sitzung am 11.12.07 für zulässig erklärt. Den Antragstellern wurde
dieses mit Schreiben vom 13.12.07
schriftlich mitgeteilt. Nach der jetzigen
Einschätzung des Bezirksamtes ergeben sich aus der Verwirklichung des mit dem
Begehren verfolgten Anliegens (Offenhaltung der Villa Media) Kosten in Höhe von
ca. 90.000,00 € jeweils für die beiden Jahre 2008 und 2009 für den
Bezirkshaushalt. Als Vergleichszahlen wurden die pro Jahr geschätzten Kosten
aller bestehenden Jugendeinrichtungen mit 2,5 Millionen Euro angegeben. Das Bürgerbegehren kommt
zustande, wenn es bis spätestens sechs Monate nach Feststellung der
Zulässigkeit, also bis zum 11.06.08, von drei Prozent der bei der letzten Wahl
zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten
(17.09.06 – 170219 Wahlberechtigte / 3% = 5107 Unterschriften) unterstützt
wurde. Unterschriftsberechtigt sind die Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der
Unterschrift das Wahlrecht zur Bezirksverordnetenversammlung besitzen. Berlin - Spandau, den 14. Dezember
2007 Birkholz Bezirksbürgermeister |
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Bezirksamt Spandau
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