Drucksache - 0740/XVIII
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Gemäß Beschluss der BVV wurde ein Schreiben am 07.02.08 an die Leitung der Abteilung Jugend in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung versandt, mit der Bitte eine einheitliche kostenfreie Telefonnummer für die Kinderschutz-Hotline einzurichten. Mit
Schreiben vom 16.05.08 wird mitgeteilt, dass das Anliegen der BVV Spandau der
Lenkungsgruppe "Netzwerk Kinderschutz" am 30.04.08 zur abschließenden
Beratung vorgelegt wurde. Sowohl die
Projektgruppe als auch die Lenkungsgruppe sind dabei zum Schluss gekommen, dass
die Einführung einer kostenfreien Telefonnummer nicht erforderlich ist. In der
Praxis habe sich gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Rufnummern nicht auf
das Land Berlin beschränkt werden konnten. Seit dem
02.05.07 seien bei der Hotline Kinderschutz 966 Anrufe eingegangen. Davon
wurden in 574 Fällen das zuständige Jugendamt über den jeweiligen Sachverhalt
informiert. Nur in 11 Fällen haben sich Kinder und Jugendliche an die Hotline
Kinderschutz gewandt. Nach den
Erfahrungen der Notdienste wenden sich betroffene Kinder und Jugendliche
überwiegend an den Kinder-, Jugend- oder Mädchennotdienst. Gegenüber
den Fachkräften, die an der Hotline Kinderschutz arbeiten, seien nur in sehr
wenigen Fällen Kritik bezüglich entstehender Telefonkosten geäußert worden. Dagegen sei
von sehr vielen Anrufern die Einrichtung der Hotline Kinderschutz als
notwendiges und sinnvolles Angebot gelobt worden. Berlin-Spandau, den 25.06.2008 Das Bezirksamt Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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