Drucksache - 0740/XVIII  

 
 
Betreff: 0800- Kinderschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.11.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 19.11.2007
Vorl. z.K. (Zw.) v. 10.02.2008
Vorl. z. K. (SB) v. 25.06.2008

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Kinderschutz-Hotline im Land Berl

Gemäß Beschluss der BVV wurde ein Schreiben am 07.02.08 an die Leitung der Abteilung Jugend in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung versandt, mit der Bitte eine einheitliche kostenfreie Telefonnummer für die Kinderschutz-Hotline einzurichten.

 

Mit Schreiben vom 16.05.08 wird mitgeteilt, dass das Anliegen der BVV Spandau der Lenkungsgruppe "Netzwerk Kinderschutz" am 30.04.08 zur abschließenden Beratung vorgelegt wurde.

Sowohl die Projektgruppe als auch die Lenkungsgruppe sind dabei zum Schluss gekommen, dass die Einführung einer kostenfreien Telefonnummer nicht erforderlich ist.

 

In der Praxis habe sich gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Rufnummern nicht auf das Land Berlin beschränkt werden konnten.

 

Seit dem 02.05.07 seien bei der Hotline Kinderschutz 966 Anrufe eingegangen. Davon wurden in 574 Fällen das zuständige Jugendamt über den jeweiligen Sachverhalt informiert. Nur in 11 Fällen haben sich Kinder und Jugendliche an die Hotline Kinderschutz gewandt.

 

Nach den Erfahrungen der Notdienste wenden sich betroffene Kinder und Jugendliche überwiegend an den Kinder-, Jugend- oder Mädchennotdienst.

 

Gegenüber den Fachkräften, die an der Hotline Kinderschutz arbeiten, seien nur in sehr wenigen Fällen Kritik bezüglich entstehender Telefonkosten geäußert worden.

 

Dagegen sei von sehr vielen Anrufern die Einrichtung der Hotline Kinderschutz als notwendiges und sinnvolles Angebot gelobt worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 25.06.2008

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                        Meys

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadträtin

Begründung:

 

 
 

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