Drucksache - 0718/XVIII  

 
 
Betreff: Haushaltsplan Spandau / EP 40: Vorlage des dem JHA vorgelegten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
D-Antrag v. 24.10.2007

Das Bezirksamt wird beauftragt, die dem Senat/Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegte Fassung des Haushaltsplans von Berlin für

Das Bezirksamt wird beauftragt, die dem Senat/Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegte Fassung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2008/2009 - Bezirksplan Spandau dahingehend zu verändern, dass der EP 40 durch die dem JHA vorgelegte ursprüngliche Fassung ersetzt wird und die mit Beschluss der BVV vorgenommene Stellenreduzierung im Stellenplan des EP 40 zurückgenommen wird.

Begründung:

Begründung:

1.        Im Rahmen der derzeitigen Nachschau durch die zuständige Senatsverwaltung werden Korrekturen im Bezirksaushaltsplan 2008/2009 vorgenommen. Ab der Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss am 14. November 2007 hat der Bezirk keinen Einfluss mehr auf bestimmte Bereiche. Korrekturen können im Rahmen der Haushaltswirtschaft aus eigenen Kräften des Bezirkes nicht mehr vorgenommen werden.

2.        Um den Anforderungen des KJHG zu entsprechen, hat sich in Spandau seit der Verabschiedung der "Gemeinsamen Kriterien und Standards für die Förderung der freien und der öffentlichen Jugendhilfe in Spandau" durch den JHA im August 1995 ein Verfahren entwickelt, in dem der JHA und die BVV Entscheidungen über die vorliegenden Anträge der Freien Träger erst nach der Erhebung des Bedarfes sowie der vorhandenen Angebote unter ausschließlich fachlichen Kriterien trafen. Die enge Verzahnung der Angebote des öffentlichen und der Freien Träger sind die Grundlage aller Planungen und Veränderungen in den vergangenen Jahren. Es besteht kein Dissens im JHA, dass dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der JHA hat zwei Sitzungstermine für die abschließende Beratung vorgesehen. Zunächst ist die Anhörung der Betroffenen durchzuführen.

Der Beschluss der BVV zu diesem Zeitpunkt wird den Anforderungen des KJHG nicht gerecht.

3.        Der Stellenplan lag dem JHA nicht vor. Die Diskussion über den Personalhaushalt der Abteilung ist für eine spätere Sitzung vorgesehen. Laut der den Fraktionen vorliegenden Stellenpläne der vergangenen 10 Jahre erfolgte im Kapitel 4050 bzw. ab 2000 den Kapiteln 4010 + 4011 von 1997 bis 2007 eine Stellenreduzierung um 5,51 Stellen (1997: 68,18 / 2007: 62,57). In dem der BVV vorgelegten Stellenplan für die Haushaltsjahre 2008/09 werden lediglich noch 54,2 Stellen ausgewiesen. Bereits in der Vorlage war für das Kapitel 4011 eine Stellenreduzierung von 2007 zu 2008 um 6,75 Stellen vorgesehen. Der von der BVV gefasste Beschluss einer weiteren Reduzierung um zwei Stellen ist fachlich nicht begründet, kann aber nach Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus von der BVV nicht rückgängig gemacht werden. Die darüber hinaus vorgenommene Reduzierung der nicht Stellen gebundenen Personalmittel sorgt für eine zusätzliche Verschärfung der Situation.

4.        Um dem Bezirk die erforderliche Handlungsfreiheit angesichts der einschneidenden Einsparungen zu erhalten und damit die Verantwortlichen der neu geschaffenen Sozialräume vor den unausweichlichen Kürzungsbeschlüssen Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, ist der bereits dem Senat vorgelegte Bezirkshaushaltsplan 2008/09 durch die ursprünglich dem JHA vorgelegte Fassung zu ersetzen.

 
 

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