Drucksache - 0695/XVIII
1.
Welche
Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung der geschützten Grünanlage wurden im Herbst
2007 dem Betreiber erteilt? 2.
Wurde
die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der geschützten Grünanlage im Vergleich zu
den vorherigen Ausnahmegenehmigungen erweitert? 3.
Wurden
die Auflagen eingehalten? 4.
Wie
hoch beziffert das Bezirksamt die Schäden an der Grünanlage? 5.
Sind
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung geplant und wer trägt hierfür die Kosten? 6.
Beabsichtigt
das Bezirksamt, zukünftig die gesamte geschützte Grünanlage zur Nutzung
freizugeben? |
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