Drucksache - 0679/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung der GO § 16 Verfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
12.11.2007    nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 15.10.2007

Die Geschäftsordnung der BVV Spandau in der Fassung vom 28

Die Geschäftsordnung der BVV Spandau in der Fassung vom 28.06.2006 wird wie folgt geändert:

 

In § 16 Verfahren, Absatz (3) ist hinter Ein Mitarbeiter[…] einzufügen:

 

[…] , die stellvertretenden Bezirksverordneten und die dem jeweilige Ausschuss angehörenden stellvertretenden Bürgerdeputierten werden […]

 

Der Absatz lautet dann:

(3) Ein Mitarbeiter, die stellvertretenden Bezirksverordneten und die dem jeweilige Ausschuss angehörenden stellvertretenden Bürgerdeputierten werden als Zuhörer auch an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen zugelassen. Für die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt § 8 (1) in Verbindung mit § 16 (2) GO sinngemäß.

Begründung:

Begründung:

Um den Informationsaustausch und den Ablauf von Ausschusssitzungen, in denen die Stellvertreter von Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten teilnehmen, zu erleichtern, ist die Einbeziehung der Stellvertreter, für die die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ja ebenso besteht, auch zu nichtöffentlichen Sitzungen sinnvoll.

 
 

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