Drucksache - 0679/XVIII
Die
Geschäftsordnung der BVV Spandau in der Fassung vom 28.06.2006 wird wie folgt
geändert: In § 16
Verfahren, Absatz (3) ist hinter Ein Mitarbeiter[…] einzufügen: […] ,
die stellvertretenden Bezirksverordneten und die dem jeweilige Ausschuss
angehörenden stellvertretenden Bürgerdeputierten werden […] Der Absatz
lautet dann: (3) Ein
Mitarbeiter, die stellvertretenden Bezirksverordneten und die dem
jeweilige Ausschuss angehörenden stellvertretenden Bürgerdeputierten werden als
Zuhörer auch an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen zugelassen. Für die
Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt § 8 (1) in Verbindung mit § 16 (2) GO
sinngemäß. Begründung: Um den
Informationsaustausch und den Ablauf von Ausschusssitzungen, in denen die
Stellvertreter von Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten teilnehmen, zu
erleichtern, ist die Einbeziehung der Stellvertreter, für die die Verpflichtung
zur Verschwiegenheit ja ebenso besteht, auch zu nichtöffentlichen Sitzungen
sinnvoll. |
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