Drucksache - 0592/XVIII
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Der am 13.12.2005 festgesetzte Bebauungsplan VIII-527 weist die in Rede stehende Fläche als öffentlichen Spielplatz aus. Für den Spielplatz liegt eine von der Wasserstadt GmbH im Jahr 2002 ausgearbeitete und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genehmigte Bauplanungsunterlage vor. Aufgrund der verlangsamten Bauentwicklung im Quartier Haveleck wurde der Spielplatz von der Wasserstadt GmbH nicht mehr angelegt und die unbefestigte Wiesenfläche kürzlich an den Bezirk als Grünfläche übergeben. Eine provisorische Nutzung durch einen Parkplatz ist aus mehreren Gründen auszuschließen. Der Schlüsselinvestor im Quartier Haveleck hat vor dem Hintergrund der Umsetzung der Spielplatzplanung die Grundstücke zwischen der Straße „Am Havelgarten" und der Ruppiner-See-Straße für eine Bebauung mit Reihen- und Doppelhäusern erworben. Hierbei ist zu beachten, dass durch eine unzulässige Zwischennutzung der Vertrauenstatbestand erheblich eingeschränkt wird. Eine emittierende Nutzung wie die eines Parkplatzes ist darüber hinaus für die angrenzende Wohnbebauung nicht verantwortbar. Zudem bestünde bei einer Nutzung durch parkende Autos die Gefahr des Schadstoffeintrages durch austretendes Mineralöl, was sich bei der geplanten sensiblen Nutzung als Kinderspielplatz grundsätzlich verbietet. Ohnehin befindet sich das Grundstück in der Schutzzone IIIB des Wasserwerks Tegel, in der Stellplätze nur unter der Auflage einer Versiegelung genehmigungsfähig wären. Dieser erhöhte bauliche Aufwand ist für eine Übergangslösung nicht angemessen. Nach Prüfung der Sachlage kommt das Bezirksamt zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehende Fläche für die übergangsweise Nutzung als Parkplatz nicht geeignet ist. Berlin - Spandau, 10. September 2007 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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