Drucksache - 0592/XVIII  

 
 
Betreff: Neuer Parkplatz für die Kleingartensiedlung Rhenania
(Beschluss der BVV v. 28.09.2005 - Drks. Nr. 3481/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Der am 13

Der am 13.12.2005 festgesetzte Bebauungsplan VIII-527 weist die in Rede stehende Fläche als öffentlichen Spielplatz aus. Für den Spielplatz liegt eine von der Wasserstadt GmbH im Jahr 2002 ausgearbeitete und durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genehmigte Bauplanungsunterlage vor.

 

Aufgrund der verlangsamten Bauentwicklung im Quartier Haveleck wurde der Spielplatz von der Wasserstadt GmbH nicht mehr angelegt und die unbefestigte Wiesenfläche kürzlich an den Bezirk als Grünfläche übergeben. Eine provisorische Nutzung durch einen Parkplatz ist aus mehreren Gründen auszuschließen.

 

Der Schlüsselinvestor im Quartier Haveleck hat vor dem Hintergrund der Umsetzung der Spielplatzplanung die Grundstücke zwischen der Straße „Am Havelgarten" und der Ruppiner-See-Straße für eine Bebauung mit Reihen- und Doppelhäusern erworben. Hierbei ist zu beachten, dass durch eine unzulässige Zwischennutzung der Vertrauenstatbestand erheblich eingeschränkt wird. Eine emittierende Nutzung wie die eines Parkplatzes ist darüber hinaus für die angrenzende Wohnbebauung nicht verantwortbar.

 

Zudem bestünde bei einer Nutzung durch parkende Autos die Gefahr des Schadstoffeintrages durch austretendes Mineralöl, was sich bei der geplanten sensiblen Nutzung als Kinderspielplatz grundsätzlich verbietet. Ohnehin befindet sich das Grundstück in der Schutzzone IIIB des Wasserwerks Tegel, in der Stellplätze nur unter der Auflage einer Versiegelung genehmigungsfähig wären. Dieser erhöhte bauliche Aufwand ist für eine Übergangslösung nicht angemessen.

 

Nach Prüfung der Sachlage kommt das Bezirksamt zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehende Fläche für die übergangsweise Nutzung als Parkplatz nicht geeignet ist.

 

 

Berlin - Spandau, 10. September 2007

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister                   Bezirksstadtrat

 
 

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